Neubaugebiet in Thomasberg 57 neue Grundstücke am Limperichsberg

Thomasberg · Am Neubaugebiet Limperichsberg in Thomasberg sind in den vergangenen Jahren viele Häuser entstanden. Durch die Umlegung weiterer Flächen sollen nun bis zu 57 neue Grundstücke entstehen.

 Viele Häuser sind in den vergangenen Jahren im Neubaugebiet Limperichsberg entstanden.

Viele Häuser sind in den vergangenen Jahren im Neubaugebiet Limperichsberg entstanden.

Foto: Frank Homann

Weil im Neubaugebiet Limperichsberg zwischen Dollendorfer Straße und Siebengebirgsstraße kaum noch Bauplätze frei sind, geht die Stadt jetzt in das Umlegungsverfahren für den zweiten Teil des Areals. Das beschloss der Stadtrat in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause. Dabei werden vorhandene Grundstücke zusammengelegt und neu zugeschnitten.

„Die Umlegung wird uns helfen, da wir eine Baulandknappheit haben. Durch mehr Angebote können wir das Preisniveau halten, das auch in Königswinter ansteigt“, sagte der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Roman Limbach. Die Fläche, die jetzt in die Umlegung geht, schließt südlich an das Neubaugebiet und die Straße Am Limperichsberg an und umfasst die Flächen zwischen der Oberen Straße und der Wiesenstraße. Dazu gehört auch der ehemalige Steinbruch am Limperichsberg. Die Gesamtfläche des Teilbereichs beträgt 14,17 Hektar, von denen allerdings nur 5,64 Hektar Bauland sind.

Bis zu 57 neue Grundstücke

Im Bereich des Baulandes befinden sich bereits 84 bebaute Grundstücke. Nach Angaben der Verwaltung könnten durch die Umlegung zwischen 51 und 57 neue Grundstücke entstehen, je nachdem, ob sie für Einfamilien-, Reihen- oder Doppelhäuser genutzt werden.

Im September 2006 hatte der Stadtrat die Einleitung des Umlegungsverfahrens „Am Limperichsberg, Teil A“ angeordnet. Da die Gesamtfläche mit 33 Hektar sehr groß ist, wurde das Gebiet damals geteilt. Die größere Fläche der bebaubaren Grundstücke befand sich im Teilbereich A, sodass dieser vorgezogen wurde. Im März 2007 wurde das Umlegungsverfahren eingeleitet. Zwischen März 2007 und Mai 2010 musste ein Wertgutachten für die beteiligten Grundstücke erstellt, viele Gespräche mit mehr als 100 Eigentümern geführt sowie die Ergebnisse planerisch umgesetzt werden. Die neu entstandenen Grundstücke mussten außerdem vermessen und in die Grundbücher eingetragen werden. Die Bekanntmachung über die Unanfechtbarkeit des Umlegungsplans erfolgte im Januar 2011.

Bauantrag für 125 Grundstücke

Bis zur ersten Bautätigkeit dauerte es eine Weile. Im Frühjahr 2014 stand nur eine Handvoll Häuser im Teilbereich A. Bis heute ist für 125 der insgesamt 158 Grundstücke ein Bauantrag gestellt; die meisten Häuser sind bereits gebaut. Im Besitz der Stadt Königswinter befanden sich insgesamt 41 Grundstücke zwischen 459 und 742 Quadratmetern, die alle veräußert wurden.

Der Stadtrat hatte zunächst auf Basis eines Grundstückswertgutachtens drei Mindestpreiszonen festgelegt: Je nach Lage sollten für ein teilerschlossenes Grundstück 185, 195 oder 205 Euro pro Quadratmeter plus 20 Euro für die Erschließungsanlage bezahlt werden. Nachdem das Bieterverfahren höhere Angebote in Aussicht gestellt hatte, wurden die Preise um 20 Euro angehoben. Als die Vermarktung dann jedoch zunächst äußerst schleppend verlief, senkte der Stadtrat die Mindestpreise wieder auf die ursprünglichen Werte.

Kein privates Verfahren

Für den Teilbereich B war auf Wunsch einiger Grundstückseigentümer zunächst die Durchführung eines freiwilligen Umlegungsverfahrens vorgesehen. Da jedoch nicht alle Eigentümer zustimmten, was die Voraussetzung ist, konnte das freiwillige Verfahren nicht eingeleitet werden. Ein solches privates Verfahren ist in der Regel schneller und kostengünstiger als ein amtliches.

Die Politik hat gegen die Stimmen der SPD-Fraktion auch beschlossen, dass ein externes Büro mit der Geschäftsstellentätigkeit für die Umlegung beauftragt wird. Dieses wird in enger Abstimmung mit der Verwaltung stattfinden. „Durch die Beauftragung eines externen Büros ergeben sich Synergieeffekte. In den Verhandlungen mit den Eigentümern können technische Fragen unmittelbar exakter beantwortet und in die spätere Vermessung umgesetzt werden“, nennt die Verwaltung Vorteile. Die SPD hätte es lieber gesehen, wenn die Verwaltung die Umlegung in Eigenregie durchgeführt hätte und dafür der Stellenanteil in dieser Abteilung für einen Zeitraum von zwei Jahren erhöht worden wäre.

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