Verkehr in Bad Honnef Zwei Tempolimits auf der Rhöndorfer Straße

Rhöndorf · Ein Anwohner setzt sich für eine durchgehende Tempo-30-Zone in Rhöndorf ein, zurzeit gelten abschnittsweise 30 und 50 Stundenkilometer. Laut Straßenverkehrsordnung stimmen die Voraussetzungen nicht.

 An der Rhöndorfer Straße wurde Tempo 30 eingeführt - allerdings nur für einen 300-Meter-Abschnitt.

An der Rhöndorfer Straße wurde Tempo 30 eingeführt - allerdings nur für einen 300-Meter-Abschnitt.

Foto: Frank Homann

Es sei „ein ganz guter Anfang“, aber noch lange nicht der Weisheit letzter Schluss, sagt Rudolf Martini. Gemeint ist die neue Tempo-30-Regelung auf der Rhöndorfer Straße in Höhe des Seniorendomizils Sentivo. Seit Kurzem gilt Tempo 30 nicht nur an der Kapelle, sondern darüber hinaus über eine 300-Meter-Strecke, an der auch das ehemalige Penaten-Gelände liegt. Eine durchgehende Tempo-30-Zone wie von Anwohner Martini gefordert: Fehlanzeige. Zugleich beobachtet er: Auf dem schnurgeraden Straßenstück wird nicht nur generell zu schnell gefahren. Die unterschiedlichen Tempolimits scheinen zusätzlich für Verwirrung zu sorgen.

Martini plädiert dringend für Geschwindigkeitsmessungen und eine durchgehende Temporegelung. „Vor allem nachts wird gerast“, berichtet er. Seit vielen Jahren setzt er sich dafür ein, dass an der Rhöndorfer Straße eine einheitliche Höchstgeschwindigkeit eingeführt wird. Bislang, so teilte die Stadt dem GA mit, galt: Eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde auf Landesstraßen – und das ist die Rhöndorfer Straße – war nur bei Vorliegen einer nachgewiesenen Gefahrenstelle zulässig. Eine solche aber bestand an der Rhöndorfer Straße nicht, hieß es. Was bedeutet: Potenzielle Gefahren reichen nicht, auch nicht dort, wo mehr als 8000 Autos täglich fahren.

Tempo 30 für 300 Meter am Seniorenheim

Zumindest teilweises Umdenken brachte die im Dezember erfolgte „Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung“. Sie sieht vor, dass nun auch an Seniorenheimen ein Tempolimit mit einer maximalen Länge von 300 Metern angeordnet werden kann. „Im Hinblick auf das Seniorenheim Sentivo wurde von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht“, so die Stadtverwaltung. Problem: Für ein Tempolimit außerhalb der 300-Meter-Zone müsse weiterhin eine Gefahrenstelle nachgewiesen werden. Daran änderte auch nichts, dass die Stadt beim zuständigen Landesbetrieb Straßenbau vorstellig wurde.

„Die Stadt Bad Honnef hat den Landesbetrieb Straßenbau NRW mit Schreiben vom 13. Februar um eine einheitliche Geschwindigkeit von 30 km/h für den Bereich vom Flutgraben bis zur Löwenburgstraße gebeten“, so das Ordnungsamt in einem Schreiben an Martini, das dem GA vorliegt. Das ernüchternde Ergebnis, so die Stadt zum GA: „Diesem Anliegen wurde aufgrund der fehlenden Voraussetzungen nicht zugestimmt.“

Der Kreis sei über die neue Geschwindigkeitsbegrenzung am Seniorenheim informiert – immerhin liegt genau im genannten Bereich der Blitzer des Rhein-Sieg-Kreises. Die Zuständigkeit für die Überwachung des fließenden Verkehrs liege hingegen in der Zuständigkeit der Polizei, so die Stadtverwaltung. Und weiter: „Grundsätzlich muss in allen Bereichen des Stadtgebietes mit Geschwindigkeitskontrollen gerechnet werden. Bei Neuerungen dieser Art muss mit verstärkten Geschwindigkeitskontrollen gerechnet werden.“

Anwohner fordert Geschwindigkeitskontrollen

Für Martini geht die Neuregelung nicht weit genug. Dem Argument, auf Landesstraßen gehe Tempo 30 nur in Ausnahmefällen, hält er entgegen: Andernorts habe man damit kein Problem – vorausgesetzt, die Kommune bleibe hartnäckig. Geschwindigkeitsmessungen halte er jetzt für das Mindeste. Zumal, wie der Kreis dem GA auf Anfrage bestätigte, der Blitzer seit geraumer Zeit außer Betrieb ist, was Ortskundigen nicht verborgen blieb. Eine Kreissprecherin auf Anfrage: „Die Geschwindigkeit wird überprüft werden, und das in beide Richtungen.“

„Abschließend möchte ich betonen, dass mir die Verkehrssituation entlang der Rhöndorfer Straße selbstverständlich nicht gleichgültig ist.(...)Bitte haben Sie Verständnis, dass sich die Argumentation des Landesbetriebes Straßenbau NRW in vollem Umfang an den rechtlichen Vorgaben der Straßenverkehrsordnung orientiert und dadurch die Möglichkeiten der Einflussnahme meinerseits in dem vorliegenden Fall erschöpft sind“, schrieb das städtische Ordnungsamt an Martini. Der will dennoch nicht nachlassen und schrieb Landrat Sebastian Schuster. Schließlich gehe es um die Sicherheit aller Anwohner und Passanten – ein Tempolimit im munteren Wechsel sorge jedenfalls nicht für die nötige Akzeptanz, meint er.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort