Wichtige Zeugin im Anna-Prozess erscheint nicht

Region · Schneller als geplant war der 15. Verhandlungstag im Prozess gegen die Pflegeeltern der getöteten neunjährigen Anna aus Bad Honnef am Donnerstag zu Ende: Eine wichtige Zeugin war nicht erschienen.

Schneller als geplant war der 15. Verhandlungstag am im Prozess gegen die Pflegeeltern der getöteten neunjährigen Anna aus Bad Honnef am Donnerstag zu Ende: Eine wichtige Zeugin aus dem Umfeld der Pflegefamilie war nicht erschienen.

Die 29 Jahre alte, ehemalige Nachbarin der Angeklagten hatte im ersten, geplatzten Prozess vor dem Bonner Schwurgericht um den gewaltsamen Tod des Mädchens in der Badewanne am 22. Juli 2010 und den laut Anklage vorausgegangenen monatelangen Misshandlungen unter anderem behauptet, sie habe der Mitarbeiterin des für Anna zuständigen Jugendamtes Königswinter davon berichtet, dass Anna zur Strafe in der Badewanne untergetaucht werde.

Dies hatte die Nachbarin, gegen die ein Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung läuft - das bis zum Abschluss des Prozesses aber ruht -, nach eigenen Angaben bereits im Sommer 2009 selbst gesehen. Laut ihrer Schilderung hatte die Jugendamtsmitarbeiterin ihr gegenüber von einer abgesprochenen Erziehungsmaßnahme gesprochen - was von dieser vehement bestritten wurde.

Nun scheint sich die inzwischen umgezogene 29-Jährige vor einer erneuten Aussage drücken zu wollen. Laut Kammervorsitzendem Josef Janßen hatte sie zunächst angegeben, aufgrund von Meniskusproblemen derzeit kein Auto fahren zu können. Dann habe sie zwei Atteste ihres Hausarztes über nicht näher ausgeführte akute Erkrankungen eingereicht.

Unter anderem weil das zweite Attest erst Donnerstagmorgen geschickt wurde, gingen die Richter von einer nicht rechtzeitigen und nicht ausreichenden Entschuldigung aus - und setzten ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 Euro fest - oder ersatzweise zwei Tage Ordnungshaft. Man werde die 29-Jährige "mit entsprechendem Nachdruck" erneut laden.

Erschienen waren am Donnerstag hingegen drei Zeuginnen, die aufgrund ihrer Tätigkeit - der ehrenamtlichen Vermittlung von Tagespflegekindern in Bad Honnef - Kontakt vorwiegend zu der Pflegemutter hatten. Beim ersten Treffen im März 2006 habe die 52-Jährige einen "unangenehmen und negativen Eindruck" hinterlassen, so die Zeuginnen.

Die Angeklagte sei ungepflegt erschienen und habe nur über den Vater eines Tagespflegekindes geschimpft. Man habe Eltern die Familie später nur in Notfällen vorgeschlagen. Von insgesamt 22 Vermittlungsversuchen seien 17 gescheitert.

Eine der Zeuginnen hatte noch an Annas Todestag mit der Angeklagten telefoniert: Die 52-Jährige habe angerufen und erklärt, sie würde sich freuen, wenn sie ein oder zwei neue Tagespflegekinder bekommen könnte.

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