Der Fall Jens Bleck Warum musste der junge Bonner sterben?

Bad Honnef/Bonn · Der Alptraum nimmt kein Ende. Seit zwei zermürbenden Jahren warten Alma und Torsten Bleck auf eine Antwort. Warum musste ihr Sohn sterben? Die Eltern sind mit ihrem Latein am Ende. Und mit ihrem Vertrauen. „Aber noch nicht mit unserer Kraft.“

 Der 19-jährige Jens Henrik Bleck.

Der 19-jährige Jens Henrik Bleck.

Foto: Privat

Vor einem Jahr hatten sie neue Hoffnung geschöpft: Nachdem der General-Anzeiger im Herbst 2014 auf Versäumnisse bei den Ermittlungen hingewiesen hatte, kam wieder Bewegung in die Wahrheitsfindung; Zeugen meldeten sich, eine engagierte Bonner Staatsanwältin übernahm den Fall, die Kripo setzte zusätzliches Personal ein, neue Spuren wurden verfolgt. Offenbar mit Erfolg. Denn die Ermittler hatten nun zwei Tatverdächtige im Visier. Verdacht des Totschlags. Alles schien zu passen: Motiv, Mittel, Gelegenheit. Alles schien nur noch eine Frage der Zeit…

Dieser Tage erhielt der Anwalt der Eltern Post von der Bonner Staatsanwaltschaft – mit einer für Alma und Torsten Bleck niederschmetternden Nachricht: Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt.

Jens Henrik Bleck aus Bad Godesberg war 19 Jahre alt, als er starb. Die Eltern sahen ihren Sohn zum letzten Mal lebend, als sie den Jurastudenten am Abend des 8. November 2013 gegen 20 Uhr in Mehlem absetzten. Dort feierte ein ehemaliger Schulfreund Geburtstag. Von dort fuhr die noch neunköpfige Geburtstagsgesellschaft am späten Abend mit der Stadtbahn nach Bad Honnef, um in der Diskothek „Rheinsubstanz“ in unmittelbarer Nähe der Endhaltestelle der Linie 66 weiter zu feiern.

Zwei Wochen lang galt Jens Henrik Bleck als vermisst; bis der Vermisstenfall zum Todesfall wurde: Am Abend des 24. November 2013 teilte die Polizei den Eltern mit, dass der Leichnam ihres Sohnes im Rhein gefunden wurde. 50 Kilometer flussabwärts, in Stammheim im Nordosten Kölns. Vollständig bekleidet, inklusive des dunkelblauen Trenchcoats, am Handgelenk trug er noch das Bändchen, das man an der Kasse der Diskothek erhielt, wenn man die Eintrittspauschale von 15 Euro entrichtet hatte.

Außerdem trug Jens sein Handy und seinen Personalausweis bei sich, als er zu Tode kam. Nicht aber seine Geldbörse samt EC-Karte und Studentenausweis. Denn die hatte er in der Nacht vor der Diskothek einem Polizeibeamten gegeben – auch wenn die Polizei am nächsten Morgen den Eltern gegenüber versicherte, man habe die Geldbörse am Rheinufer gefunden.

Die Sache mit der Geldbörse blieb nicht die einzige Merkwürdigkeit in diesem Fall. Die Staatsanwaltschaft Bonn erklärte den Eltern noch im Sommer des vergangenen Jahres, Köln sei zuständig, und dort habe man die Ermittlungen eingestellt. Die Kölner Staatsanwaltschaft indes versicherte Alma und Torsten Bleck das Gegenteil: Man habe gar nicht einstellen können, weil man für die Ermittlungen gar nicht zuständig sei. In Köln sei lediglich die Rechtsmedizin wegen des Fundortes der zunächst unbekannten männlichen Leiche mit der Obduktion befasst gewesen. Bonn sei zuständig. Derweil wurde die Akte zwischen Köln und Bonn hin- und hergeschickt. Bis die Kölner Staatsanwaltschaft im Sommer 2014 ganz deutlich wurde: Man erwarte, dass die Staatsanwaltschaft Bonn umfassend die Möglichkeit eines Fremdverschuldens und eines möglichen Anfangsverdachts prüft und die Angehörigen entsprechend unterrichtet. Monate nach dem Tod des 19-Jährigen konnte zumindest dies geklärt werden: Bonn ist zuständig. Und die Eltern fragen sich: Wenn es für die Klärung dieser Frage Monate benötigte – mit welcher Intensität wurde wohl in der Zwischenzeit ermittelt?

Suizid?

Die Frage scheint nicht unberechtigt. Zunächst versuchte ein Beamter der Bonner Kripo den Eltern einzureden, ihr Sohn habe höchstwahrscheinlich Suizid begangen. Das sage ihm seine Berufserfahrung. Die Beschäftigung mit der Biografie des jungen Mannes oder mit Menschen aus dem persönlichen Umfeld des 19-Jährigen, mit denen der General-Anzeiger sprach – seine ehemaligen Lehrer am Friedrich-Ebert-Gymnasium, die Bonner Jusos, die Kommilitonen an der Kölner Universität, seine Professorin Barbara Dauner-Lieb, Mitglied des Verfassungsgerichtshofes NRW und Beauftragte des Deutsch-Französischen Studiengangs Rechtswissenschaften der Universitäten Köln und Paris-Sorbonne – hätten den Kripo-Beamten rasch eines Besseren belehren können: Jens sah zuversichtlich in die Zukunft, er hatte Pläne, er zeigte keinerlei Anzeichen von Depressionen. Sein Umfeld schilderte ihn als freundlich, gesellig, entwaffnend ehrlich und mit einem ausgeprägten Gerechtigkeitssinn ausgestattet: „Er hat sich nie verbogen, er hat seine Meinung gesagt, er hat nie anderen Leuten nach dem Mund geredet.“ Vielleicht wurde ihm dieser Charakterzug zum Verhängnis.

Nach dem Fund des Leichnams und dem bei der Obduktion festgestellten Alkohol im Blut wurde die Suizid-Theorie aufgegeben und eine neue These aufgestellt: Jens Henrik Bleck randalierte betrunken in der Disco, wurde deshalb rausgeworfen, stürzte dann, nicht mehr Herr seiner Sinne und seiner Bewegungsmotorik, in den Rhein und ertrank. Ein Unfall also.

Kriminologen kennen das „Dilemma der falschen Grundannahme“: Hat sich einmal eine scheinbar plausible Theorie im Kopf verfestigt, besteht die Gefahr, dass andere denkbare Möglichkeiten unbewusst vernachlässigt werden. So ist das menschliche Gehirn nun mal gestrickt. Auch muss die Unfall-Version nicht vor Gericht bewiesen werden – im Gegensatz zum Fremdverschulden.

Trotz des von der Kölner Rechtsmedizin festgestellten Blutalkohols wirkte Jens Bleck auf Augenzeugen – vor allem auf jene, die sich von Berufs wegen mit alkoholisierter Kundschaft auskennen – keineswegs betrunken. Taxifahrer, Türsteher, sie sagen fast unisono: „Er hat nicht gelallt, ist nicht geschwankt. Ich erlebe jedes Wochenende Betrunkene. Aber der war anders. Panisch. Dieser starre Blick…“

Möglicherweise wurden Jens Bleck, ohne dass er es ahnte, einige Tropfen Gammahydroxybuttersäure (GHB) ins Glas geträufelt, in einschlägigen Kreisen auch Liquid Ecstasy und im Volksmund K.o.-Tropfen oder Vergewaltigungsdroge genannt; geruchlos, geschmacklos und schon nach wenigen Stunden medizinisch nicht mehr nachweisbar. Außerdem können sich die Opfer, sobald die Wirkung nachlässt, an nichts mehr erinnern. Einer der Schulkameraden klagte über einen mehrstündigen Filmriss, eine andere Besucherin der Discothek wurde in der Nacht mit einem Rettungswagen abtransportiert. Und nach der Veröffentlichung im General-Anzeiger meldeten sich Leser, deren Kinder nach der unwissentlichen Einnahme von K.o.-Tropfen ein verblüffend ähnliches Verhalten wie Jens gezeigt hatten.

Die Todesnacht

Die Ereignisse jener Nacht des 8./9. November lassen sich inzwischen deutlicher rekonstruieren als noch vor einem Jahr oder gar vor zwei Jahren:

Nach dem Bericht im General-Anzeiger im Herbst 2014 meldet sich ein Paar aus dem Kreis Neuwied in der Redaktion. Ehemalige regelmäßige Gäste der Rheinsubstanz – bis zum 31. Oktober 2013, eine Woche vor Jens Blecks Tod, als man spätabends auf dem Parkplatz der Disco einen blutüberströmten, brutal zusammengeschlagenen jungen Mann fand. Das Paar beschloss, die Diskothek fortan zu meiden: „Drinnen und draußen – das waren zwei verschiedene Welten. Drinnen war Friede, Freude, Eierkuchen. Draußen war die Hölle.“

Nach der GA-Veröffentlichung wird auch erstmals der Betreiber der Imbissbude vernommen. Die Geschehnisse jener Nacht auf dem Vorplatz waren dem Mann so merkwürdig vorgekommen, dass er davon mit seinem Handy ein Video fertigte. Auch ein Türsteher, der nur drei Tage nach jener Nacht telefonisch bei der K-Wache des Präsidiums freiwillig seine Aussage angeboten hatte, wird nun, ein Jahr später, vernommen.

Außerdem meldet sich bei der Kripo – ein Jahr nach ihrer ersten Vernehmung – die junge Frau, die in der Nacht, als Jens Bleck starb, mit zwei männlichen Begleitern auf der Brücke stand. Die Lektüre des General-Anzeigers habe sie emotional sehr aufgewühlt, deshalb wolle sie ihre ursprüngliche Aussage ergänzen, um ihr Gewissen zu beruhigen. In ihrer ersten Vernehmung hatte sie erklärt, Jens Bleck nie begegnet zu sein und lediglich eine unbekannte Person gesehen zu haben, die unter der Brücke hindurch im Wasser trieb. Nun, ein Jahr später, räumt sie ein, sie und ihre beiden Begleiter seien dem Studenten an jenem Abend gleich zwei Mal begegnet. Erstmals am Fuß des Treppenaufgangs zur Brücke. Der Student sei gekommen und habe ihre beiden Begleiter gefragt, warum sie denn Drogen nähmen. Darauf habe einer der Jungs sehr verärgert reagiert. Dann sei das Trio (ohne Jens) hinauf zur Brücke gegangen – bis zur ersten der beiden Ausbuchtungen in der rechten Brüstung. Die Jungs hätten sich dort in Ruhe eine Nase reingezogen.

Die Spur endet

Diese Ausbuchtung ist genau jene Stelle, an der am Folgetag der eingesetzte Mantrailer jäh stoppte, seine Vorderläufe auf die steinerne Brüstung stemmte und seinem Hundeführer damit zu verstehen gab: Hier ist die Spur zu Ende. Das Mädchen aber behauptet, Jens sei an ihnen vorbei über die Brücke zur Insel gegangen, ohne dass es zu einem weiteren Gespräch gekommen sei, sagte Oberstaatsanwalt Robin Faßbender, Leiter der Abteilung Kapitalverbrechen, dem GA am Freitag auf Anfrage. Jedoch will sie wenig später gesehen haben, wie Jens auf einer Kaimauer am Ufer der Insel Grafenwerth stand, von dort ins Wasser fiel und unter der Brücke hindurch flussabwärts trieb.

Schon physikalisch kann das Ende dieser Geschichte so nicht stimmen. Denn von ihrem Standort aus konnte die Zeugin die Kaimauer gar nicht sehen – nicht einmal am helllichten Tag oder bei derzeitigem Niedrigwasser. Denn die jenseitige Brüstung der Brücke versperrt die Sicht. Zudem war in jener Nacht Neumond, das Inselufer unbeleuchtet, die Kaimauer längst vom Hochwasser überflutet. Warum lügt die Frau? Aus Angst?

Auch ihre beiden Begleiter tischten abenteuerliche Geschichten auf: Auf dem zwischen Brücke und Yachthafen ankernden historischen Aalschokker „Aranka“ hätten sich in der Nacht Menschen befunden, die den im Wasser Treibenden lautstark grölend angefeuert hätten (Aber die „Aranka“ ist nur mit einem Boot erreichbar). Die beiden Männer stritten auch ab, Jens Bleck an diesem Abend zuvor gesehen, geschweige denn gesprochen zu haben. So wie sie abstritten, ihre damals noch minderjährige weibliche Begleitung zu kennen – obwohl im privaten Umfeld des Trios einige enge Querverbindungen existieren.

Luftbild: Wichtige Orte des Falls

Beschwerde

„Auch für uns ist die Sachlage unbefriedigend“, versicherte Oberstaatsanwalt Faßbender auf Anfrage. „Es gab den Verdacht, dass die beiden Begleiter der jungen Frau in strafrechtlich relevanter Weise in den Tod des Herrn Bleck involviert sein könnten. Aber wir haben keine Beweise.“ Die Suizid-These hält auch Faßbender für abwegig.

Am 13. Mai 2015 öffnete die Rheinsubstanz zum letzten Mal ihre Türen. Zu einer „Wrecking Ball Party“. Danach sei Sommerpause, hieß es . Die erste Sommerpause seit der Eröffnung im Frühjahr 2010. Die Eigentümerin, die Bonner Berg GmbH, die das defizitäre städtische Hallenbad im Jahr 2004 für eine sechsstellige Summe kaufte und aufwendig zur Disco umbaute, meldete das Gewerbe ordnungsgemäß bei der Stadtverwaltung ab. Die gewaltige Investition kann sich noch nicht amortisiert haben. Jetzt ist es Mitte Oktober. Bislang ist im Bad Honnefer Rathaus kein Antrag auf Wiedereröffnung eingegangen. Die Berg GmbH war für eine Stellungnahme nicht zu erreichen.

Als im Frühjahr fast zeitgleich eine weitere Diskothek im Siebengebirge schloss, bat die Honnefer Lokalredaktion des General-Anzeigers die Bonner Polizei um eine Bilanz. Auffällig seien die beiden Discos aus polizeilicher Sicht nie gewesen, sagte der zuständige Wachleiter. Es habe gelegentlich mal Ärger gegeben – und Sachbeschädigungen auf den Heimwegen. Alma Bleck empört immer noch, was sie damals lesen musste: „Ist der Tod meines Sohnes eine Sachbeschädigung?“

Die Eltern wollen über ihren Anwalt Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens einlegen.

Wenn Sie in der Nacht des 8/9. November 2013 in Bad Honnef etwas beobachtet haben oder Informationen zu der Diskothek „Rheinsubstanz“ haben, wenden Sie sich bitte an Wolfgang Kaes unter 0228/66880 oder per E-Mail an w.kaes@ga.de.

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