FWG in Bad Honnef Vorstand sieht den Streit als erledigt an

BAD HONNEF · Als Bestätigung wertet Manfred Rauw, Vorsitzender der Freien Wählergemeinschaft (FWG), ein amtliches Schreiben, das ihn aus Siegburg erreichte: Wie Rauw dem General-Anzeiger mitteilte, hat das dortige Amtsgericht den Antrag mehrerer FWG-Mitglieder auf Ermächtigung zur Einberufung einer neuen Mitgliederversammlung zurückgewiesen.

Der Vorstand hoffe, dass nach dieser "eindeutigen Gerichtsentscheidung die politische Arbeit der FWG im neuen Stadtrat aufgenommen werden kann", so Rauw. Die Antragsteller wiederum kündigten weitere rechtliche Prüfungen an. Gegen den Beschluss des Amtsgerichtes sei Beschwerde eingelegt worden, teilte der frühere Ratsherr Daniel Amberge dem GA auf Anfrage mit. Zur nötigen Klärung der Faktenlage sei zudem inzwischen Klage auf Herausgabe des Sitzungsprotokolls vom Juni sowie der entsprechenden Anwesenheitsliste eingereicht worden.

Wie berichtet, war in der FWG nach der Kommunalwahl heftiger Streit entbrannt. Sechs ehemalige Ratsmitglieder, sachkundige Bürger und/oder Kandidaten hatten fehlende Aufarbeitung und Konsequenzen aus dem Wahlergebnis beklagt. Bei der Kommunalwahl hatte die FWG kräftig Stimmen eingebüßt.

Mit Rauw und Barbara Schubert stellt sie im neuen Stadtrat zwei Mitglieder anstatt zuvor vier. Kandidaten, die wie berichtet überdurchschnittliche Ergebnisse für die FWG erzielt hatten, reklamierten den Wunsch auf Mitarbeit als sachkundige Bürger; dies sei zuvor mit dem Vorstand vereinbart worden, hieß es.

Insgesamt sechs Petenten forderten eine außerordentliche Mitgliederversammlung, um die Wahlaufarbeitung nachzuholen. Der Vorstand indes ließ unter anderem wissen, zwei der Antragsteller seien noch nicht als Mitglieder aufgenommen. Damit wären zumindest sie nicht antragsberechtigt. Die sechs Petenten kritisierten auch, die Einladung zur vom Vorstand anberaumten Versammlung sei nicht fristgerecht ergangen. Sie riefen das Amtsgericht Siegburg als Vereinsgerichtsbarkeit an.

Das Gericht, so Rauw, teilte zur Vereinsregistersache FWG mit, der Antrag sei zurückgewiesen. Zur Begründung führte das Gericht aus, die Antragsteller seien die gesetzlich vorgeschriebene Begründung für einen solchen Schritt schuldig geblieben. Rauw teilte mit, dies habe er als Vorsitzender ebenfalls gerügt und den Antragstellern rechtzeitig mitgeteilt.

Die Einladung zur Mitgliederversammlung am 16. Juni sei entgegen der Darstellung der Antragsteller fristgerecht ergangen; auch sei einem Ergänzungswunsch zur Tagesordnung stattgegeben worden, der dann vom Antragsteller selbst zurückgezogen worden sei.

Für Rauw ist die Angelegenheit damit erledigt. Jetzt gehe es um konstruktive Arbeit im Stadtrat. "Nach der Wahl von Bürgermeister Otto Neuhoff und ersten Gesprächen mit den anderen Fraktionen sind dazu gute Voraussetzungen gegeben", so Rauw abschließend.

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