Verhandlung zum Feriencenter in Rottbitze Vorherige Ersteigerer werden im Gericht verhaftet

Bad Honnef · Die Stadt Bad Honnef hat das Feriencenter am Rederscheider Weg in Rottbitze ersteigert. Der vorherige Ersteigerer, Josef Karl Cisch, und sein Sohn, wurden direkt nach dem Versteigerungstermin im Amtsgericht festgenommen.

Paukenschlag in Sachen Ferienplatz in Rottbitze: Bei einem erneuten Versteigerungstermin vor dem Amtsgericht hat die Stadt Bad Honnef das Gelände am Rederscheider Weg erworben. Und: Der vorherige Ersteigerer, Josef Karl Cisch, "Director" der Firma Alpha Ferienhaus Ltd, und sein Sohn, die ebenfalls zu dem Termin erschienen waren, wurden direkt danach im Amtsgericht festgenommen.

Den Zuschlag erhielt die Stadt Bad Honnef – für 705.000 Euro. Damit setzte sich die Stadt gegen einen weiteren Mitbieter durch. Die Stadt ist nun Eigentümerin des Geländes in Rottbitze, Rederscheider Weg 7. Bürgermeister Otto Neuhoff zeigte sich danach sichtlich erleichtert: „Endlich gibt es Klarheit über die rechtlichen und faktischen Verhältnisse, so dass das Gelände geordnet entwickelt werden kann.“

Für die Ermittlungsbehörden besonders interessant: Zu dem Termin waren auch Sohn Christian Cisch und Vater Josef Karl Cisch, „Director“ der Firma Alpha Ferienhaus Ltd, von der das Gelände bereits 2014 ersteigert worden war, erschienen. Die beiden boten zwar nicht mit, beobachteten aber das Geschehen. Nach dem Ende der Versteigerung allerdings kam es für die beiden dicke: Aufgrund eines vorliegenden Haftbefehls des Amtsgerichts Aurich wurden Vater und Sohn Cisch unmittelbar nach der Versteigerung verhaftet.

Rückblick: Bereits seit einigen Jahren bestehen auf dem Gelände Rederscheider Weg 7 ungeklärte Zustände. Auf dem Wochenendgebiet gab es verpachtete Parzellen, auf denen Pächter Häuser auf eigene Kosten errichtet hatten, für viele die einzige Unterkunft. 2014 wurde das Areal dann zwangsversteigert und die Firma Alpha Ferienhaus Ltd erhielt damals für 620.000 Euro den Zuschlag. Allerdings wurde die Versteigerungssumme nie gezahlt. Bevor ein Gericht wegen Nichtzahlung der Ersteigerungssumme Sicherungsverwaltung und Zwangsverwaltung anordnen konnte, schloss die Alpha Ferienhaus Ltd. einen Unterpachtvertrag mit der Beta Ltd. und diese wiederum mit weiteren Firmen, teils mit Laufzeiten von bis zu 50 Jahren. Laut Olga Hartung-Afify, Rechtsanwältin in der Bonner Kanzlei Markus Lehmkühler, dem späteren Zwangsverwalter, wurde durch Josef Karl Cisch und dessen Sohn Christian Cisch „ein Vertragskonstrukt unter Beteiligung von mindestens fünf weiteren Ltds. aufgebaut“. Später wurde das Gelände auf Antrag der Gläubiger unter Zwangsverwaltung gestellt.

Für manchen Pächter ein echtes Dilemma. An wen sollte er die Abgaben zahlen – Zwangsverwalter oder vermeintlichen Verpächter? Wer nicht an Cisch zahlte, so berichteten Pächter unter anderem dem GA, musste mit handfesten Repressalien rechnen – so wurden beispielsweise ihre Stromzähler ausgebaut, so dass sie ohne Strom leben mussten.

Die Stadt Bad Honnef hatte ihrerseits darauf reagiert und im April 2015 Strafanzeige gegen Josef Karl Cisch und Christian Cisch gestellt, um weiteren Schaden abzuwenden: Die Firma sorge aus Sicht der Stadt nicht für gesicherte Verhältnisse auf dem Gelände und schädige die Allgemeinheit, indem ausstehende Zahlungen nicht geleistet würden. „Die Rechtsunsicherheiten werden durch die Ersteigerung des Geländes durch die Stadt Bad Honnef beendet“, so die Stadt gestern.

Derzeit sind zudem auf einem Drittel des Areals Mobilheime für die Flüchtlingsunterbringung aufgestellt. Jetzt will die Stadt das Gelände planerisch entwickeln.

Ein Begegnungshaus für Flüchtlinge, das allen Bürgern offenstehen wird und für das das Land NRW Fördergelder bewilligt hat, wird wie geplant errichtet. Die Bilanz der Stadt Bad Honnef: „Nun ist es möglich, das an zentraler Stelle gelegene Areal unter Berücksichtigung der Stadtentwicklung sinnvoll zu nutzen.“

Was bisher geschah:

Beim Freizeitcenter Aegidienberg handelt es sich um ein Wochenendgebiet: Die Parzellen sind gepachtet, die Häuser haben die Pächter auf eigene Kosten errichtet.

2014 wurde das Areal zwangsversteigert. Den Zuschlag erhielt die Alpha Ferienhaus Ltd, vertreten durch Josef Karl Cisch. Dieser verpachtete das Gelände unter, zahlte die Versteigerungssumme aber nicht. Cisch führte aus, das müsse er auch nicht; stattdessen habe er eine Sicherungshypothek eintragen lassen. Neue Verträge mit den Pächtern seien durch Unterpachtfirmen geschlossen. Wegen Nicht-Zahlung der Versteigerungssumme beantragten die Gläubiger Sicherungsverwaltung. Vom Gericht eingesetzt wurde der Bonner Rechtsanwalt Markus Lehmkühler. Zugleich betrieben die Gläubiger eine Neuversteigerung. Problem: Durch die Unterverpachtung entstanden Rechtsbeziehungen, die ein neuer Ersteigerer übernehmen müsste. Lehmkühler reichte darum Klage ein, um die Unwirksamkeit der Unterpachtverträge festzustellen.

Probleme haben vor allem die Pächter, die von Rechts wegen ihre Pacht an die Sicherungsverwaltung zahlten, sie sahen sich eigenen Angaben zufolge sogar Bedrohungen durch die neuen Eigentümer ausgesetzt.

Die Stadt Bad Honnef erstattete Strafanzeige. Ein erster Termin für eine Neuversteigerung im April 2015 blieb ohne Gebot.

Im September 2016 urteilte das Oberlandesgericht Köln ebenso wie zuvor das Bonner Landgericht, dass das Geflecht an Unterverpachtungen, das die Alpha Ferienhaus Ltd. schuf, seit sie den Zuschlag für das Areal erhalten hatte, „sittenwidrig und damit von Anfang an nichtig“ war.

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