Steinschlaggefahr am Weinberg Verwaltungsgericht bestätigt Arbeitsverbot für Winzerfamilie Pieper

SIEBENGEBIRGE · Herber Rückschlag für die Winzerfamilie Pieper. Mit einer Eilentscheidung hat das Verwaltungsgericht Köln den Eilantrag des Winzers abgelehnt. Die Familie Pieper hatte sich gegen das Beschäftigungsverbot vom 26. Juli für seine Weinberge unterhalb des Siegfriedfelsens gewehrt.

"Das ist für uns eine schockierende Nachricht", sagte Juniorchef Felix Pieper am Donnerstag. Nach Auffassung des Gerichts besteht eine besondere Gefahr für Leben und Gesundheit der Beschäftigten, die die Maßnahme der Bezirksregierung rechtfertige. Das Gericht bezieht sich auf das Gutachten des Geologischen Dienstes NRW vom Januar. Der Expertise sei zu entnehmen, dass mit weiteren Stein- und Blockschlägen zu rechnen sei und eine akute Gefahr bestehe.

Es könnten Steine und Blöcke mit einem Gewicht von bis zu acht Tonnen bis in den unteren Bereich der Weinberge und Weinbergwege stürzen. Angesichts der dadurch bestehenden Lebensgefahr seien an die konkrete Wahrscheinlichkeit eines Absturzes geringere Anforderungen zu stellen. Entscheidend sei, dass sich die Gefahr eines Absturzes jederzeit realisieren könnte. Insoweit sei auch unerheblich, wann zuletzt Steine und Blöcke abgestürzt seien.

Das Beschäftigungsverbot sei verhältnismäßig, da die Bezirksregierung dieses zeitlich beschränkt habe, bis wirksame Sicherheitsmaßnahmen ergriffen worden seien. Das Verbot sei angesichts der bestehenden Lebensgefahr für die Beschäftigten auch unter Berücksichtigung der schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen für den Antragsteller angemessen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden. Piepers Anwalt Maurice Berbuir kündigte an, er werde zusammen mit seinem Mandanten prüfen, ob sie gegen das Urteil Beschwerde einlegen werden. "Gegen das Urteil vorzugehen, ist aber wohl müßig", sagte Felix Pieper. Bis zum Urteil der nächsten Instanz würde es zu lange dauern.

Wenig Hoffnung macht dem Winzer auch die Auskunft, die er von Gutachter Johannes Feuerbach von Geo International erhielt. Die Hangsicherung einer Schweizer Spezialfirma, die aus einem mobilen, etwa 50 Meter langen Zaun besteht, würde 60.000 bis 65 000 Euro kosten. "Das ist für uns nicht stemmbar", sagte Pieper. Es würde außerdem rund drei Wochen dauern, bis der Zaun lieferbar sei.

Mehr denn je sehen der Winzer und sein Anwalt nun die Stadt Bad Honnef in der Pflicht - besonders angesichts der auch vom Verwaltungsgericht festgestellten akuten Gefährdung in den Weinbergen. "Die Winzer können nicht so lange warten, bis sich die Stadt mit dem Land über die Kosten geeinigt hat. Dann ist der Weinanbau tot", so Berbuir.

Wenn keine kurzfristige Einigung mit der Bezirksregierung erzielt werden könne, soll die Verpflichtungsklage gegen die Stadt in den nächsten Tagen eingereicht werden. Deren Ziel ist es, dass die Stadt dem Verschönerungsverein für das Siebengebirge (VVS) als Eigentümer des Siegfriedfelsens eine Absicherung mittels Ordnungsverfügung aufträgt.

"Das ist wohl der einzige verbleibende Weg", sagt Felix Pieper. Den Schaden durch den Ausfall der Ernte auf den betroffenen Flächen habe die Landwirtschaftskammer auf 250.000 bis 300.000 Euro geschätzt. Bleibe es auch danach beim Betretungsverbot, könne der Schaden schnell in die Millionen gehen.

Karl-Heinz Broel hat im Gegensatz zu Pieper immer noch keine schriftliche Mitteilung über die Anordnung der Bezirksregierung erhalten. Bisher liegt dem Winzer nur ein Gesprächsprotokoll des Besuchs vom Dezernat Betrieblicher Arbeitsschutz am 26. Juli vor. "Ich habe ein paar Mal bei der Bezirksregierung angerufen. Da wurde mir gesagt, mein Fall werde weiter geprüft", sagt der Winzer.

Er sieht sich mit Pieper in einem Boot, geht aber gleichzeitig davon aus, dass in seinem Teil der Weinberge keine Gefährdung vorliegt. "Bei mir ist noch kein Blockschlag runtergekommen, sondern immer nur Krümel, die auf dem oberen Weinbergweg liegenbleiben." Sein Weinberg sei durch einen Waldgürtel besser vor Stein- und Blockschlag geschützt. Auch er hat aber einen Anwalt beauftragt, gegen das Beschäftigungsverbot vorzugehen. "Das hat mir die Bezirksregierung selbst empfohlen, um die Sache zu klären", berichtet er.

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