Gutachten im Fall Anna SPD und Grüne wundern sich über Abweichungen

Siebengebirge · Mit mehreren gemeinsamen Anfragen für die Sitzung des Königswinterer Jugendhilfeausschusses am Donnerstag, 7. März, warten die Ratsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen auf.

Neben der Anfrage zur Nachhaltigkeit und Autonomie der Kindergärten durch Stärken der Mitbestimmung (der General-Anzeiger berichtete) geht es bei einer Anfrage auch um den Fall Anna. Das neunjährige Mädchen war im Juli 2010 in Bad Honnef von ihrer Pflegemutter in der Badewanne ertränkt worden. Zuständig war das Königswinterer Jugendamt.

Die beiden Ratsmitglieder Cornelia Mazur-Flöer (SPD), Richard Ralfs (Grüne), der Sachkundige Bürger Björn Seelbach (SPD) und die Trägervertreterinnen Anke Jatzen und Britta Völkner wollen wissen, wie die Verwaltung die Abweichung zwischen den Gutachten von Professor Christian Schrapper und Professor Peter Bringewat sowie die Anklage gegen die zuständige Mitarbeiterin des Jugendamts beurteilt.

"Ist darauf bereits arbeits- bzw. disziplinarrechtlich zu reagieren?", fragen sie. Außerdem möchte man wissen, welche Gründe für das Ausscheiden des Leiters der Erziehungsberatungsstelle bekannt seien. Auf der Grundlage des Bringewat-Gutachtens hat die Bonner Staatsanwaltschaft Anklage gegen die für Anna zuständige Mitarbeiterin des Jugendamts erhoben.

Die Behörde wirft der 45-jährigen Sozialpädagogin fahrlässige Körperverletzung im Amt in 26 Fällen durch Unterlassen vor. Der von der Stadt beauftragte Schrapper hatte zwar ebenfalls Versäumnisse des Jugendamtes festgestellt. "Diese Täuschung nicht durchblickt zu haben, kann nicht einer Mitarbeiterin zugerechnet werden, sondern lenkt den Blick auf die Konzeption und Arbeitsweise des Jugendamtes", hatte er aber auch gesagt.

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