Prozess vor dem Landgericht Richter prüfen zweite Sicherungsverwahrung in Bonn

Bonn/Bad Honnef · In Bonn prüft das Landgericht die zweite Sicherheitsverwahrung eines Mannes. Nach der ersten hatte er einen brutalen Überfall auf eine Frau verübt und ihr das Gesicht zertrümmert.

Der Mann ist kaum 1,60 Meter groß und schmächtig. Aber seit fast dreißig Jahren ist seine Gewalttätigkeit ungebremst. Für ein paar Euro hat er wiederholt Frauen hinterrücks angegriffen, mit Steinen oder anderen Gegenständen lebensbedrohlich verletzt; darunter auch eine Mutter, die mit ihrem Säugling im Kinderwagen im Wald unterwegs war und den Angriff nur knapp überlebt hat.

Jetzt beschäftigt sich das Bonner Landgericht erneut mit dem heute 44-Jährigen, der in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Werl in Sicherungsverwahrung sitzt. Es muss entscheiden, was mit dem Gewalttäter, von dem offenbar immer noch eine Gefahr ausgeht, weiter gemacht wird. Die Richter prüfen, ob für den Mann, der bereits 21 Jahre seines Lebens hinter Gittern gesessen hat, eine zweite Sicherungsverwahrung ausgesprochen werden kann. Die erste Sicherungsverwahrung hat der Angeklagte nach dem fast tödlichen Angriff auf die junge Mutter im Jahr 2004 bekommen.

Gutachter befürworteten eine Lockerung der Haft

Das Landgericht Dortmund hatte ihn zudem zu 13 Jahren Haft verurteilt, die er in der JVA Siegburg abgesessen hat. Die Haftzeit schien ihn geläutert zu haben, er verhielt sich unauffällig, machte eine Bäckereilehre und bekam sogar erstmals Hafturlaub, um in einer Bäckerei zu arbeiten. Zwei Gutachter hatten zuvor die Lockerung der Haft befürwortet.

Im August 2016 hat das Bonner Landgericht die Sicherungsverwahrung zur Bewährung ausgesetzt. Aber der Gewalttäter hatte alle getäuscht: Keine drei Wochen später – am 26. August 2016 – verfiel er in sein altes Muster. Er beging den nächsten brutalen Raubüberfall, weil er Geld für Drogen beschaffen wollte. Sein Opfer wurde eine 49-jährige Boutique-Inhaberin in Bad Honnef, die er in ihrem Geschäft überfiel.

Das Portemonnaie der Frau mit 50 Euro genügte ihm nicht, so bedrängte er sie und beleidigte sie als „Schlampe“. Schließlich zertrümmerte er ihr mit dem Knauf einer Softairpistole das Gesicht. Die Geschäftsfrau bekam zusätzlich Angst, dass er sie auch noch vergewaltigen wollte. Mit Kratzen, Tritten und Bissen gelang es der Verletzten schließlich, durch die Hintertür zu entkommen.

Der Täter wurde eine Stunde später an der Endhaltestelle der Straßenbahn festgenommen. Er war auf dem Rückweg zur JVA Siegburg, von wo er morgens gekommen war. Seit dieser Gewalttat sitzt der Verbrecher, der schon 1991 im Alter von 17 Jahren sechs Jahre Jugendstrafe kassierte, in der JVA Werl in Sicherungsverwahrung. Deren Bewährung wurde vom Landgericht natürlich sofort widerrufen.

Bundesgerichtshof hob zweite Sicherungsverwahrung auf

Zudem wurde der Angeklagte im Dezember 2017 von der 1. Großen Strafkammer wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung zu weiteren acht Jahren Haft, aber auch zu einer zweiten Sicherungsverwahrung verurteilt.

Das Urteil wurde rechtskräftig, aber nicht die Sicherungsverwahrung. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob sie auf. Jetzt muss das Landgericht in Bonn erneut prüfen.

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