Bürgerbegehren im Siebengebirge Initiative macht weiter gegen Bebauung in Bad Honnef mobil

Bad Honnef · Neben dem Bad Honnefer Stadtgarten soll gebaut werden - die Initiative "Rettet den Stadtgarten" geht dagegen weiter an. Sie hat ein Bürgerbegehren angemeldet und lädt zu einer Informationsveranstaltung ein.

Die Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten“ macht Ernst: Um gegen eine Bebauung der Flächen nördlich des Stadtgartens vorzugehen, haben die Mitstreiter bei der Stadt ein Bürgerbegehren angemeldet. Erklärtes Ziel sei es, ein „Herzstück der Stadt“ zu erhalten sowie dessen Funktion als Naturraum und als Feinstaubfilter, teilt die Initiative um Sprecher Heinz Jacobs mit. Für Dienstag, 29. Mai, lädt die Bürgerinitiative zu einem ersten Informationstreffen ein. Beginn ist um 19.30 Uhr unweit der umstrittenen Flächen im Hotel Seminaris, Alexander-von-Humboldt-Straße.

Wie berichtet, ist das nördlich an den Stadtgarten angrenzende Gelände, umgrenzt im Wesentlichen von der B 42 und der vorhandenen Bebauung an der Alexander-von-Humboldt-Straße, als Fläche für Wohnlandentwicklung vorgesehen. Die Idee fußt auf dem Ende 2016 vom Stadtrat mit breiter Mehrheit von 37 Ja- zu drei Nein-Stimmen verabschiedeten Integrierten Stadtentwicklungskonzept sowie dem vertiefenden Handlungskonzept für die Innenstadt.

Vor allem Anlieger üben Kritik

Vor allem bei den Anliegern stieß das Vorhaben aus dem Stand auf heftige Kritik. Die Bürgerinitiative formierte sich und sammelte im Folgenden 2797 Unterschriften. Dessen ungeachtet, beschloss der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planen und Bauen vor rund vier Wochen mit knapper Mehrheit die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Areal. CDU, Bürgerblock, FDP und FWG stimmten für den Aufstellungsbeschluss, SPD und Grüne dagegen. Ein CDU-Mitglied enthielt sich der Stimme.

Genau dieser Beschluss ist zugleich der formale Startschuss, der es der Bürgerinitiative ermöglicht, ein sogenanntes kassierendes oder kassatorisches Bürgerbegehren anzustrengen (siehe Kasten). „Die Anmeldung des Bürgerbegehrens bedeutet für uns eine erneute Unterschriftensammlung“, teilt Jacobs mit. Entgegen der Unterschriftenaktion im vergangenen Jahr, bei der jeder Gegner unterschreiben konnte, gelten beim Bürgerbegehren allerdings deutlich engere Vorgaben, so auch Jacobs. So können Unterschriften nur dann gewertet werden, wenn die Unterzeichner ihren Hauptwohnsitz in Bad Honnef haben und wahlberechtigt bei Kommunalwahlen sind. Bedeutet, dass sie mindestens 16 Jahre alt sind sowie Bürger der Europäischen Union.

1658 gültige Unterschriften notwendig

Für die Einleitung eines Bürgerbegehrens besteht ein sogenanntes Quorum – anders gesagt, es braucht eine Mindestzahl an gültigen Unterschriften – von acht Prozent der Wahlberechtigten. Bei laut Stadtverwaltung aktuell 20.723 für Kommunalwahlen wahlberechtigten Bürgern liegt das Quorum entsprechend bei 1658 gültigen Unterschriften. Die Gültigkeit muss durch die Stadt überprüft werden. Wird diese Zahl erreicht und wird das Begehren vom Stadtrat insgesamt als zulässig anerkannt, kann der Stadtrat dem Begehren beitreten – damit wäre das Thema vom Tisch. Tritt der Stadtrat nicht bei, käme es allerdings zu einem Bürgerentscheid.

Grundsätzlich hat die Bürgerinitiative sechs Wochen Zeit, die Unterschriften zusammenzubringen. Jedoch, so Klaus Linnig namens der Stadtverwaltung: Die Frist laufe erst, wenn der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan öffentlich bekannt gemacht sei. Zudem müsse die Verwaltung eine Kostenschätzung, die verpflichtender Bestandteil der Unterschriftenlisten ist, vorlegen. Anfang Juni stehe auf Einladung der Verwaltung zunächst ein Treffen mit der Initiative an.

Weitere Informationen der Bürgerinitiative gibt eshier.

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