Fall Anna: Ausschuss erhält keine Akteneinsicht

Königswinter · Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erhalten vorerst keine Einsicht in die den Fall Anna betreffenden Akten.

 Die Vorgänge im Jugendamt bleiben dem Ausschuss vorerst verschlossen.

Die Vorgänge im Jugendamt bleiben dem Ausschuss vorerst verschlossen.

Foto: Holger Handt

Die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses erhalten vorerst keine Einsicht in die den Fall Anna betreffenden Akten. Nachdem der Ausschuss am 1. März beschlossen hatte, dass seine Mitglieder Akteneinsicht bekommen sollten, hatte die Verwaltung diese Möglichkeit rechtlich prüfen lassen.

Der externe Gutachter der Stadt, Professor Christian Schrapper, bewertete das Akteneinsichtsrecht dabei ebenso sehr zurückhaltend wie das um eine Expertise gebetene Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF).

Meinung Lesen Sie dazu auch den Kommentar von Claudia Bauch " Mehr Positives""Aus den in Bezug auf den Zweck der Akteneinsicht eingeschränkten Informationen kann eine Übermittlung der Fallakte A an den Jugendhilfeausschuss beziehungsweise seine Mitglieder unter datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten nicht begründet werden. Gänzlich auszuschließen ist eine Übermittlung der besonders geschützten, einzelnen Fachkräften anvertrauten Informationen, wenn keine Einwilligung der Betroffenen vorliegt", hatte das Institut in seiner Stellungnahme festgestellt.

Bisher gibt es aber weder Einverständniserklärungen der leiblichen Mutter von Anna noch der Pflegeeltern, deren Rechtsanwältin bzw. Strafverteidiger die Stadt angeschrieben hat. Lediglich das Kinderheim, das Anna besuchte, bevor sie in die Pflegefamilie kam, erklärte ihr Einverständnis. Auch die Rheinische Diakonie, die vom Jugendamt zur Hilfe gerufen worden war, zeigte Kooperationsbereitschaft.

In ihrer Sitzung am Donnerstag zeigten die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses zwar Verständnis für die Argumente der Fachleute, betonten aber auch die für sie unbefriedigende Situation. Christa Klauber (Köwi) verwies auf die Richtlinienkompetenz ihres Ausschusses. "Wir sind stattdessen zur Untätigkeit gezwungen. Auf welcher Grundlage soll der Ausschuss so seine Aufgabe wahrnehmen?", fragte sie.

Cornelia Mazur-Flöer (SPD) stellte sogar eine "Dissonanz zwischen Jugendhilfeausschuss und Verwaltung" fest. Dem trat der Ausschussvorsitzende Stephan Unkelbach energisch entgegen: "Ich bin auch Teil dieses Ausschusses. Von einer Dissonanz spüre ich nichts." Der Jugendhilfeausschuss ist in Deutschland neben der Verwaltung ein Teil des Jugendamtes.

Während die Verwaltung die laufenden Geschäfte erledigt, hat der Ausschuss ein Beschlussrecht in allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Jugendhilfe. Mit dieser verantwortlichen Beteiligung von engagierten Bürgern sowie Fachkräften der Jugendhilfe entsteht eine "Zweigliedrigkeit der Behörde Jugendamt", die einzigartig in der deutschen Verwaltungsstruktur ist. Die Entscheidungen des Jugendhilfeausschusses binden das Handeln der Jugendamtsverwaltung.

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