Feriencenter in Rottbitze Ersteigerer klagt gegen die Stadt

Rottbitze · Die Firma Alpha Ferienhaus Ltd. sieht sich durch den Bau einer Flüchtlingsunterkunft an der Rederscheider Straße in ihren Rechten verletzt. Aber Bürgermeister Otto Neuhoff ist sich sicher: „Die Stadt ist auf der sicheren Seite.“

 Die Vorarbeiten für die Kanalisation sind in vollem Gange: Auf dem Gelände am Rederscheider Weg in Rottbitze errichtet die Stadt eine Flüchtlingsunterkunft mit Mobilheimen. Die Stadt hat das Gelände gepachtet.

Die Vorarbeiten für die Kanalisation sind in vollem Gange: Auf dem Gelände am Rederscheider Weg in Rottbitze errichtet die Stadt eine Flüchtlingsunterkunft mit Mobilheimen. Die Stadt hat das Gelände gepachtet.

Foto: Frank Homann

Die Verpachtung des Feriencenters Aegidienberg an die Stadt Bad Honnef hat ein juristisches Nachspiel. Der Ersteigerer des Areals, die Alpha Ferienhaus Ltd. mit Sitz in Luton/England, hat eine Unterlassungsklage gegen die Stadt Bad Honnef angestrengt. In einer neunseitigen Klageschrift, die dem General-Anzeiger vorliegt, macht der Rechtsanwalt der Firma „Eigentums- und drohende Rechtsverletzung“ wegen des Baus der Flüchtlingsunterkunft geltend. Wie berichtet, hat die Stadt das Areal vom Sicherungsverwalter gepachtet, plant Mobilheime für die Unterbringung von 296 Menschen und richtet das Gelände gegenwärtig dafür her.

Die Stadt sieht einer gerichtlichen Prüfung äußerst gelassen entgegen. „Alles ist im Vorfeld sorgsam geprüft worden. Wir sind rechtlich auf der absolut sicheren Seite“, so Bürgermeister Otto Neuhoff auf GA-Anfrage. So sieht das auch Rolf Schulte, Rechtsanwalt der Stadt und Experte im Zwangsversteigerungsrecht: „Die Erfolgsaussichten des Klägers sind minimal.“ Erst einmal müsse die Klage an das zuständige Gericht verwiesen werden. Zuständig sei das Landgericht Bonn, so Schulte. Der Rechtsanwalt der Alpha Ltd., der für den General-Anzeiger mehrfach nicht zu erreichen war, hatte sie an das Verwaltungsgericht Köln und damit falsch adressiert.

Die Problematik um das Gelände währt seit Februar 2014. Wie berichtet, war das Gelände seinerzeit zwangsversteigert worden. Den Zuschlag erhielt die englische Ltd., eine nicht börsennotierte Kapitalgesellschaft. Problem: Die Versteigerungssumme wurde nicht gezahlt. Und da – entgegen üblicher Praxis – keine Sicherheitsleistung durch die Gläubiger beantragt worden war, musste auch eine solche nicht geleistet werden. Das Gericht setzte angesichts dieser Gemengelage einen Sicherungsverwalter ein, um die Rechtsposition der Gläubiger zu wahren. Die Sicherungsverwaltung dauert fort, bis durch Neuversteigerung ein neuer Eigner gefunden ist.

Kaum dass der Zuschlag ergangen war, verpachtete der Ersteigerer das Gelände an mehrere Firmen weiter und schuf so neue Rechtsbeziehungen. Zugleich gerieten die Kleinpächter unter Druck. Die neuen Verpächter forderten Gelder ein, die von Rechts wegen bei Gericht hinterlegt werden mussten, wie es die Sicherungsverwaltung vorsieht. Immer wieder berichteten Betroffene auch gegenüber dem GA von heftiger Drangsale durch den Ersteigerer. Teile des Ferienparks wurden von der Strom- und Wasserversorgung abgeschnitten.

Die Sache landete vor Gericht – und endete mit einer klaren Niederlage für den Ersteigerer. Das Landgericht Bonn urteilte im Juli 2015, das Geflecht an Unterverpachtungen sei „sittenwidrig und damit von Anfang an nichtig“. Mithin wurde die Sicherungsverwaltung bekräftigt. Die Alpha Ltd., gegen deren Geschäftsführer Strafanzeigen vorliegen (siehe Kasten), beantragte dazu Berufung beim Oberlandesgericht.

Und klagt nun ihrerseits. Quintessenz der Klage: Die Änderungen auf dem Gelände verletzten die Rechte des Ersteigerers als Eigentümer, widersprächen der Sondernutzung als Wochenendgebiet, seien mit dem Baurecht nicht vereinbar und minderten den Wert des Areals. Zitat: „Es ist von vorn herein auch überzeugend, dass Erholung, dem die Ferienhausgebiete dienen, nicht mit Ansammlungen von Flüchtlingen zu vereinbaren ist.“ Eine Weiterentwicklung als Wochenendgebiet, „zu deren Zweck die Eigentümerin die Gesamtfläche erworben hat“, werde unterbunden.

Die wirkliche Triebfeder des Ersteigerers, so Schulte, sei eine andere: „Er hat das Versteigerungsverfahren genutzt, um an Eigentum zu kommen, ohne dafür zu bezahlen – und das Maximum rauszuholen.“ Dazu sei ein Geflecht an Unterverpachtungen aufgebaut worden, das jeden weiteren Interessenten abschrecke – so auch bei der durch die Gläubiger angestrengten Neuversteigerung, die bereits einmal gescheitert ist.

Zur Behauptung, das Gelände verliere an Wert, sagte Neuhoff: „Es ist ein Witz, zu behaupten, dort würde eine geordnete Ferienhausstruktur gestört. Von einer geordneten Situation, einem Gebiet mit Erholungscharakter, konnte keine Rede sein. Das Gelände war vermüllt, die Versorgung nicht gewährleistet.“ Die Stadt sorge für gesicherte Verhältnisse, auch für die Kleinpächter, und trete in Vorleistung wie bei Leitungsnetz und Erschließung. „Das ist faktisch eine Wertsteigerung“, so Neuhoff. Auch in Fragen des Baurechtes sei man auf der sicheren Seite, so Schulte. Neuhoff: Der Kläger stehe „auf verlorenem Posten.“

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