Prozess um Vergewaltigung am Funpark Dreieinhalb Jahre Haft für flüchtigen Haupttäter

Oberdollendorf/Bonn · Das Bonner Landgericht verurteilt den 24-Jährigen, der mit internationalem Haftbefehl gesucht wird, wegen sexuellen Missbrauchs. Sein 25-jähriger Komplize erhält eine Bewährungsstrafe. Das Opfer leidet bis heute unter Schlafstörungen.

 Urteil nach elf Prozesstagen: Die 1. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts verhängte die Strafen gegen die beiden Täter, die eine 19-Jährige auf dem Parkplatz am Funpark vergewaltigten.

Urteil nach elf Prozesstagen: Die 1. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts verhängte die Strafen gegen die beiden Täter, die eine 19-Jährige auf dem Parkplatz am Funpark vergewaltigten.

Foto: dpa

Der Platz des Haupttäters ist leer, als die 1. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts nach elf Prozesstagen ihr Urteil gegen ihn und seinen Komplizen verkündet: Der 24-Jährige, der nach dem zweiten Verhandlungstag im März abtauchte und seitdem auf der Flucht ist, wird wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person für dreieinhalb Jahre hinter Gitter geschickt. Sein 25-jähriger Freund erhält wegen Beihilfe eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung. Und bricht in Tränen aus.

Er weint und weint, als Kammervorsitzender Hinrich de Vries das Urteil begründet und noch einmal darauf eingeht, was nach Überzeugung des Gerichts in der Nacht des 14. März 2014 geschah.

Da hatte der Mann auf der Anklagebank mal wieder spät abends Internetkontakt mit einer damals 19-Jährigen, die er nur aus dem Chatroom kannte. Die junge Frau stand kurz vor ihrer Hochzeit, und er machte ihr klar, dass das ihre letzte Chance auf Sex vor der Ehe mit einem anderen sei. Obwohl sie ablehnte, stieg sie wenig später zu ihm ins Auto.

Allerdings war er nicht allein. Er hatte seinen 24-jährigen Freund mitgebracht, und zu dritt fuhren sie in die Disco Funpark in Oberdollendorf, die inzwischen geschlossen wurde. Dort gaben die beiden Männer der 19-Jährigen so viel Alkohol, dass sie sich kaum noch auf den Beinen halten konnte und beim Rausgehen von ihnen gestützt werden musste. Eine Mitarbeiterin der Disco dachte an K.O.-Tropfen und rief den Geschäftsführer. Doch dessen Hilfe lehnte das Mädchen ab.

Täter missbrauchten die fast besinnungslose junge Frau im Auto

Der Geschäftsführer kopierte sicherheitshalber die Ausweise der Männer und machte ihnen klar, die werde er der Polizei geben, wenn etwas passiere. Doch das beeindruckte die Männer nicht. Zuerst missbrauchte der 25-Jährige seine Chatbekannte im Auto auf dem Parkplatz, dann nahm sich der 24-Jährige das Mädchen vor, das inzwischen kaum noch bei Bewusstsein war und nur noch vor Schmerzen stöhnte. Zeugen hörten sie, alarmierten die Polizei, und die traf den 24-Jährigen mit heruntergelassener Hose an.

Die Geschichte vom freiwilligen Sex glaubten die Beamten nicht, denn die 19-Jährige war nicht mehr ansprechbar und in einem gefährlichen Zustand: Sie drohte an Erbrochenem zu ersticken, war stark unterkühlt und wurde sofort ins Krankenhaus gebracht. Die Männer wurden festgenommen und waren für eine Weile in U-Haft.

Für das Gericht steht nun fest: Das Mädchen hat nicht freiwillig mitgemacht, denn sie war willen- und hilflos. Dennoch wurde der 25-Jährige nicht wegen Missbrauchs verurteilt, da er dem Richter zufolge wegen des Internetflirts irrtümlich geglaubt haben könnte, sie wolle mit ihm schlafen. Aber er sei der Beihilfe schuldig, so der Richter: „Er hätte eingreifen müssen, als der andere sie missbrauchte. Doch das tat er nicht, weil er seinem Freund nicht den Spaß verderben wollte.“

Das Gericht verurteilte die beiden zusätzlich zur Zahlung von insgesamt 5000 Euro Schmerzensgeld an ihr Opfer, wovon der Haupttäter 3800 zahlen muss. Das Opfer leidet seit der Vergewaltigung unter Schlafstörungen, kann sich jedoch an nichts mehr erinnern. Nach dem 24-Jährigen wird seit April mit internationalem Haftbefehl gefahndet.

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