Ratsbeschluss in Bad Honnef Das steckt hinter den Sanierungsplänen der Stadt

Bad Honnef · Für Arbeiten werden in Bad Honnef in den kommenden Jahren Anliegerbeiträge fällig. Kanalbau und Straßenerneuerung sind, wie bei den Arbeiten in der Grabenstraße, durch einen Ratsbeschluss gekoppelt. Die Hintergründe im Überblick.

 Kanalbau und Straßenerneuerung sind durch einen Ratsbeschluss gekoppelt.

Kanalbau und Straßenerneuerung sind durch einen Ratsbeschluss gekoppelt.

Foto: Frank Homann

Anliegerbeiträge werden in Bad Honnef in den kommenden Jahren zum Dauerthema. Wie berichtet, listet ein städtisches Tiefbauprogramm viele Maßnahmen bis 2021 und darüber hinaus auf. Anliegerbeiträge zwischen zehn und 50 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche würden fällig, so die Verwaltung.

Grundlage von Arbeiten wie an der Grabenstraße ist ein Ratsbeschluss, nach dem Straße und Kanal gemeinsam ausgebaut werden sollen, „sofern die Straße nicht endgültig hergestellt oder erneuerungs- beziehungsweise verbesserungsbedürftig ist“. Das Tiefbauamt weiter: „In den vergangenen Jahren hatte die Stadt bedingt durch die großen Straßenbaumaßnahmen (Drieschweg und Linzer Straße) bei gleichzeitigem Nothaushalt beziehungsweise Haushaltssicherung nur nicht die Möglichkeit, bei der Vielzahl an Kanalbaumaßnahmen die Straßen mit auszubauen.“

Daher seien in einigen Fällen nur die Fahrbahnen nach dem Kanalbau wiederhergestellt worden. „Da einige Straßen so marode und kaputt waren, blieb von der alten Decke kaum mehr etwas stehen, sodass es zur Wiederherstellung günstiger war, ein neue dünne Decke im Fahrbahnbereich einzubauen.“ Grundsätzlich habe die Stadt die Pflicht, das gemeindliche Vermögen „pfleglich und wirtschaftlich“ zu verwalten – und dazu gehörten auch die 180 Kilometer gemeindliche Straßen. Unterschieden werde zwischen erstmaliger Herstellung und wiederholtem Ausbau.

Unterscheidung der verschiedenen Straßen

Für Neuherstellung oder Erneuerung, aber auch bei Erweiterung und „Wertverbesserung“ können die Gemeinden Anliegerbeiträge erheben, im ersten Fall nach Baugesetzbuch, sonst nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG).

Unterschieden wird bei der Höhe der Anliegerbeiträge zwischen Hauptverkehrs- und Neben- oder Anliegerstraßen. Bei der Stadt verbleibt – nach Abzug von Fördermitteln und Anliegerbeiträgen – ein Eigenanteil. Voraussetzung ist „planvolles Handeln“, so mittels Ratsbeschluss und Bauprogramm. Zudem sei eine rechtlich übliche, anerkannte Nutzungsdauer von 30 Jahren für Straßen einzuhalten.

Anlieger tragen 75 Prozent der Kosten

Bei der Grabenstraße kommen auf die Anlieger laut Stadt 75 Prozent der Kosten nach KAG-Satzung zu. Es gebe eine Vorplanung mit drei Varianten. Geschätzte Gesamtkosten: rund 470 000 Euro. Daraus ergebe sich ein Anliegerbeitrag von etwa 27 Euro pro Quadratmeter Grundstücksfläche.

Keine Möglichkeit gibt es in NRW zurzeit, auf wiederkehrende Straßenausbaubeiträge umzustellen. Nach dem Prinzip, ähnlich wie beim Kanal Gebühren von allen Bürgern zu verlangen, können die Kommunen aktuell in sechs Bundesländern verfahren, so in Rheinland-Pfalz. Wie berichtet, werden die wiederkehrenden Beiträge in Erpel heftig diskutiert.

Ein Bürgerbegehren, das sich gegen die Einführung wendet, wurde vom Rat als nicht zulässig eingestuft. Die Gemeinde argumentiert pro Solidaritätssystem. Die Bürger kritisieren die kurze Frist der „Verschonungsregel“, laut der Anlieger, die schon einmal gezahlt haben, über einen festen Zeitraum von Beiträgen ausgenommen sind. Eine Initiative der NRW-CDU pro wiederkehrende Beiträge wurde 2017 abgelehnt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort