Das sagt die Katholische Landjugendbewegung

Die Delegierten des zweimal jährlich tagenden KLJB-Bundesausschusses hätten sich „nach eingehender Prüfung“ auch durch die Haushalts- und Finanzkommission im Verband einstimmig gegen die Realisierung des vorgelegten Konzepts entschieden, teilte die KLJB mit.

„Wichtigster Grund ist das nicht stichhaltige Finanzierungskonzept: Die darin genannten geschätzten 35 000 Euro Sanierungskosten standen einer ordentlichen Kostenschätzung eines Architekturbüros gegenüber, das von mindestens 85 000 Euro ausging“, so die KLJB. Auch die Mietvorstellungen entsprächen nicht den Erwartungen. „Weiterhin schlug negativ zu Buche, dass das gesamte Finanzierungsrisiko bei der KLJB liegen sollte, was bei einem gemeinnützigen Verein bei einem Scheitern leicht zum Verlust der Gemeinnützigkeit führen kann.“

Die KLJB betont, dass es der Bundesausschuss begrüßen würde, wenn nach Abschluss der Sanierung der KLJB-Bundesstelle wieder eine Gaststätte eröffnen würde. Die Absage an das Konzept „bedeute nicht, dass es in den bisherigen Räumen sicher keine Gaststätte mehr geben soll“. Die Haushalts- und Finanzkommission werde sich des Themas nun direkt annehmen und alle Möglichkeiten für die zukünftige Nutzung ergebnisoffen prüfen. Man wolle auch mit Gastronomen in Kontakt treten; erste Gespräche hätten stattgefunden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort