Linie 566 in Bad Honnef Busfahrer soll autistischen Schüler abgedrängt haben

Bad Honnef/Bonn · Hat ein Busfahrer einen autistischen Schüler in Bad Honnef absichtlich auf dem Bürgersteig abgedrängt? Die Bonner Staatsanwaltschaft ist von der Schuld des 51-Jährigen überzeugt und hat ihn angeklagt.

Hat ein Busfahrer der Linie 566 in Bad Honnef einen autistischen Schüler am 4. Oktober 2017 absichtlich auf dem Bürgersteig so abgedrängt, dass der 19-Jährige stürzte und sich verletzte? Die Bonner Staatsanwaltschaft ist von der Schuld des 51-Jährigen überzeugt und hat ihn angeklagt. Und dies zumal sich der Schüler vor dem Vorfall mehrfach über Verstöße des Mannes bei dessen Chef beschwert hatte. Seit Dienstag muss sich der 51-jährige Fahrer nun vor einem Bonner Schöffengericht verantworten.

Die Anklage wirft dem Vater von zwei Kindern nicht nur gefährliche Körperverletzung, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr und Nötigung vor, sondern darüber hinaus auch noch einen Unfall, den er fünf Tage später am 9. Oktober verursacht haben soll, ohne sich um die Folgen zu kümmern. Dabei soll er ein parkendes Auto an der Karlstraße angefahren haben. Schaden: 3000 Euro.

Vor Gericht aber bestreitet der 51-Jährige, der nach den Vorfällen seinen Führerschein und seine Stelle als Busfahrer verlor, vehement alle Vorwürfe. Auf keinen Fall habe er den Schüler, nachdem dieser an der Haltestelle Berck-sur-Mer-Straße aus seinem Bus ausgestiegen und auf einem Skateboard weggefahren sei, verfolgt und auf dem Bürgersteig abgedrängt.

Staatsanwaltschaft glaubt an Schutzbehauptungen

Er kenne den 19-Jährigen auch gar nicht: „Es sind immer so viele Leute mitgefahren“, erklärt er dem Gericht. Und auch den Schaden an dem parkenden Wagen fünf Tage später habe er nicht verursacht. Er habe zwar am Unfallort angehalten, aber nur, weil dort ein Laster seine Weiterfahrt behindert habe. Und da habe er den Schaden gesehen und einem Zeugen am Straßenrand gesagt, dass er das nicht gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft aber hält seine Erklärungen für Schutzbehauptungen.

Der 19-jährige Schüler schildert im Zeugenstand detailliert, wie er den Vorfall an jenem Tag erlebt hat. Der Schüler hat, wie er erklärt, Asperger, eine Form von Autismus, die sich bei ihm auch in einer Störung der physischen Wahrnehmung zeige. So könne er Schmerzen kaum empfinden. Er sei an jenem Tag wie so oft eine Haltestelle zu früh ausgestiegen, weil er nicht als einziger Fahrgast im Bus habe bleiben wollen: „Es ist mir unwohl, allein mit dem Fahrer zu sein.“

Denn der habe ihn schon früher gemobbt und zum Beispiel ihn oder auch eine ihm zustehende Begleitperson nicht mitgenommen. Zudem überspringe der Fahrer schon mal eine Haltestelle, wenn er, der Schüler, nur noch allein im Bus sitze. Außerdem fahre er schon mal viel zu schnell und bringe Leute mit scharfem Abbremsen in Gefahr.

Auch an dem Tag sei er schon eine Haltestelle früher ausgestiegen, habe sich auf sein Longboard gestellt, um auf dem Bürgersteig nach Hause zu fahren, als der Bus plötzlich neben ihm hergefahren, dann auf den Bürgersteig gezogen und ihm so nah gekommen sei, dass er nicht mehr habe stoppen können. Daraufhin sei er in eine Abgrenzung an der Haltestelle Drieschweg gestürzt. „Nach dem Sturz hat er angehalten, mich angesehen und gelächelt“, sagt der Zeuge. Er habe sich einen Bänderriss zugezogen und könne keinen Sport mehr machen.

Anschließend straft ein 24-jähriger Zeuge den Angeklagten und dessen Unfallversion Lügen: Der junge Mann schildert, wie er gesehen habe, dass der Bus in der Karlstraße so gegen ein Auto fuhr, „dass der Wagen wackelte“. Der Prozess wird fortgesetzt.

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