Sportplatz Sankt Josef in Bad Honnef Bebauung soll höchstens zweigeschossig sein

Bad Honnef · Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung den ersten Schritt für einen Bebauungsplan auf dem Sportplatz Sankt Josef in Bad Honnef vollzogen. Daran geknüpft sind allerdings zwei Auflagen.

 Das Erzbistum würde den Sportplatz an Sankt Josef gerne bebauen lassen. Die Nachbarn der Königin-Sophie-Straße lehnen das ab.

Das Erzbistum würde den Sportplatz an Sankt Josef gerne bebauen lassen. Die Nachbarn der Königin-Sophie-Straße lehnen das ab.

Foto: Frank Homann

Die SPD nannte es „unverantwortlich, wenn eine städtebaulich so bedeutende Fläche plattgemacht wird“. Die Grünen wollten sich der Diskussion „nicht grundsätzlich verwehren“, sie aber aufschieben, bis zumindest klar ist, wie der Neubau der Gesamtschule aussehen wird.

Die Mehrheit aus CDU, Bürgerblock, FDP und FWG sah für einen Aufschub aber keinen Anlass: Mit Mehrheit vollzog der Bauausschuss den ersten Schritt für einen Bebauungsplan auf dem Sportplatz Sankt Josef. Das Gremium machte auf Antrag von CDU, Bürgerblock und FDP aber unter anderem maximal zweigeschossige Bebauung und die Zufahrt über die Bismarckstraße zur Bedingung.

Das Erzbistum baut auf seinem Gelände ein neues Gebäude für die Gesamtschule und eine Turnhalle; einen Aufstellungsbeschluss für diesen Bebauungsplan fasste der Ausschuss im Dezember.

Anlieger behalten sich Klage vor

Herausgenommen wurde der Sportplatz, für den mit Blick auf eine vom Bistum angestrebte Wohnbebauung ein eigener Plan erarbeitet werden soll – sehr zum Missfallen der Anlieger der benachbarten Königin-Sophie-Straße. Sie wollen für einen Erhalt des Sportplatzes und damit der Freifläche kämpfen und kündigten an, notfalls rechtlich gegen die Baupläne vorgehen zu wollen.

Bei ihrer ablehnenden Haltung bleibt auch die SPD: Man dürfe den zweiten Schritt nicht vor dem ersten tun, so Wolfram Freudenberg. Zum einen wisse man noch nicht, wie der Architektenwettbewerb für die Schule ausgehe. Zum anderen dürfe man das Integrierte Stadtentwicklungskonzept nicht „im Schnellverfahren aushebeln“, bevor Details – wie zur in der Sitzung ebenfalls beschlossenen Planung für die Innenstadt – erarbeitet seien.

Sein Kollege Tobias Karsten fügte an die Adresse der Mehrheit an: „Wir können das nicht entscheiden, bevor der Wettbewerb zur Schule gelaufen ist. Sie reden hier schon über maximale Stockwerke, also sind sie doch schon entschlossen, zu bebauen.“

Burkhard Hoffmeister (Grüne) befürchtet gar, dass angesichts solcher Vorhaben die „Stimmung in der Stadt kippt“: Einerseits würden die Bürger durch eine höhere Grundsteuer B mehr belastet, andererseits beklagten sie, „dass alles zubetoniert wird“: „Wir sind dankbar für die neue Schule. Aber warum soll ich mehr zahlen, wenn zugleich die Qualität zurückgefahren wird?“ Anders sah das die Mehrheit, die im Zusammenhang mit einem weiteren Tagesordnungspunkt auch zusätzlichen „zwingenden Handlungsbedarf“, so die CDU, anmahnte.

Erhalt der historischen Mauer

Denn, so argumentierten für die Verwaltung auch die Stadtplaner Fabiano Pinto und Dirk Wiehe: Mit dem Aufstellungsbeschluss sichere sich die Stadt die rechtlich eindeutige Handhabe, bei der Planung dezidierter mitzureden als es andernfalls eventuell möglich sei – wenn aufgrund eines Gerichtsurteils der bestehende Bebauungsplan kippen sollte. Pinto wies auch darauf hin, dass ein B-Plan-Verfahren gerade den Sinn habe, alle Belange umfangreich zu prüfen. „Das bedeutet noch nicht, dass am Ende Baurecht steht.“

Es sei schon „schade“, dass das Bistum den Sportplatz bebauen wolle, sagte Christine Lutz (CDU). Zugleich aber gelte: Man könne dem Privateigner dieses Ansinnen nicht komplett verwehren – und wolle darum „eine behutsame Bebauung ermöglichen“. Gemeinsam mit Bürgerblock und FDP formulierte die CDU allerdings schon jetzt Bedingungen, die im Aufstellungsbeschluss auch verankert wurden.

So soll im Falle einer Bebauung ein „angemessener Abstand“ zu den bestehenden Häusern an der Königin-Sophie-Straße eingehalten werden; ebenso müsse die historische Mauer dort erhalten bleiben. Die Bebauung solle höchstens zweigeschossig sein und die Verkehrserschließung allein über die Bismarckstraße abgewickelt werden.

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