Abstimmung am Sonntag Bad Honnefer entscheiden über Baugebiet

Bad Honnef · Bei dem Bürgerentscheid an diesem Sonntag geht es um ein Areal nördlich des Stadtgartens. Die rund 20.800 wahlberechtigten Bürger der Stadt haben das Wort. Gut 1600 Briefwähler haben schon ihre Stimme abgegeben.

 Das Luftbild zeigt den kultivierten Stadtgarten und die angrenzenden Flächen zwischen Alexander-von-Humboldt-Straße und B 42.

Das Luftbild zeigt den kultivierten Stadtgarten und die angrenzenden Flächen zwischen Alexander-von-Humboldt-Straße und B 42.

Foto: Frank Homann

An diesem Sonntag, 6. Januar, haben die Bürger das Wort. Zum zweiten Mal in der Geschichte der Stadt Bad Honnef treten die Wahlberechtigten bei einem Bürgerentscheid an die Wahlurne. Eine Reihe von Bürgern hat bereits abgestimmt: Bis zum Jahreswechsel waren im Wahlamt der Stadt bereits mehr als 1600 Stimmabgaben per Brief registriert.

Zweiter Bürgerentscheid: 2009 verhinderten die Wahlberechtigten in Bad Honnef mit Mehrheit von 8103 gegen 5153 Stimmen den Bürgernationalpark Siebengebirge, das Landesprojekt war gescheitert. Vieles, wogegen die Nationalparkgegner zu Felde gezogen waren, kam dennoch. Der Wegeplan Siebengebirge – der Wegfall von Wegen war eines der Hauptargumente gegen den Nationalpark – wurde unabhängig von dem Natur- und Strukturförderprojekt umgesetzt. Der Verschönerungsverein für das Siebengebirge (VVS) hat mittlerweile die Naturpark-Trägerschaft an den Kreis abgegeben.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid: Bürgerbegehren und Bürgerentscheid sind in Paragraf 26 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen geregelt. Demnach können die Bürger beantragen, an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde zu entscheiden. Ein solches Bürgerbegehren muss in Gemeinden mit bis zu 30.000 Einwohnern wie Bad Honnef von acht Prozent der Bürger unterzeichnet sein. Im vorliegenden Fall betrug das Quorum 1658 gültige Unterschriften. Die Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten“ sammelte 4416 Unterschriften. 2126 Unterschriften wurden von der Stadtverwaltung bis Ende September geprüft; 100 waren nicht gültig, 2026 gültig. Damit war das Quorum erreicht. Die Stadtratsmehrheit trat dem zulässigen Bürgerbegehren nicht bei; nach Gemeindeordnung muss dann innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchgeführt werden.

Bürgerinitiative will Areal erhalten

Worum es geht:Ende April fasste der Stadtrat den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan für das Areal nördlich des Stadtgartens. Es rangiert im Integrierten Stadtentwicklungskonzept, das vom Stadtrat beschlossene Sache ist, als potenzielle Entwicklungsfläche für Wohnbau.

Was will die Bürgerinitiative „Rettet den Stadtgarten“?Sie setzt sich dafür ein, das Areal – umgrenzt von B 42, Alexander-von-Humboldt-Straße, einem Zipfel Am Spitzenbach und den Parkflächen gegenüber dem Hotel Seminaris – als grüne Fläche zu erhalten und lehnt jede Bebauung ab. Sie betont den Naturwert und Feinstaubfilter der unkultivierten, etwa zwei Hektar großen Fläche. Auch sei sie wegen der Nähe zur B 42 für eine Wohnansiedlung nicht geeignet, da die Bewohner unter der Nähe zu den Verkehrsadern leiden würden.

Was will die Gemeinschaft „Lebendiges Bad Honnef“?Sie plädiert dafür, die Fläche im Bebauungsplanverfahren in den Blick zu nehmen. Sie argumentiert, eine Entscheidung darüber, ob und wie gebaut werden könne oder nicht, stehe erst an, wenn alle gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen, etwa zu Natur- und Immissionsschutz, abgeschlossen worden seien. Bad Honnef brauche Zuzug, schon, um den Status quo der Infrastruktur mindestens zu halten. Bezahlbarer Wohnraum für junge Familien sei wichtig und nur auf städtischen Flächen möglich.

Politik ist sich nicht einig

Das sagen die Parteien:CDU, Bürgerblock, FDP und FWG als Ratsmehrheit werben für ein „Nein“ beim Entscheid. Sie argumentieren, dass eine ergebnisoffene Prüfung Gewissheit bringen werde, ob und, wenn ja, was gebaut werden könne. Eine prosperierende Stadt brauche finanzierbaren Wohnraum für Familien; andernfalls seien negative Effekte für Geschäftswelt, Infrastruktur, Finanzen der Stadt und damit alle Bürger unvermeidbar. SPD und Grüne argumentieren vor allem mit dem Erhalt von Grün- und Freiflächen und lehnen jede Bebauung ab. Der teils hohe Bewuchs schütze Stadtteile vor Schadstoffen und Lärm. Darum plädieren sie für ein „Ja“ beim Bürgerentscheid. Bürgermeister Otto Neuhoff, selbst parteilos, spricht sich für ein „Nein“ aus. Er legt großen Wert auf die Feststellung, dass vor einer Bebauung selbstverständlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werde. Die zu prüfenden Umweltbelange seien in zehn Unterpunkten im Baugesetzbuch aufgelistet. Dazu gehöre auch das Thema Immissionsschutz.

Die Frage:Die Frage beim Bürgerentscheid lautet „Soll der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes 'Neues Wohnen Alexander-von-Humboldt-Straße/Am Spitzenbach/B 42' vom 24. April 2018 aufgehoben werden?“ Die Frage kann nur mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden. Ein „Ja“ bedeutet, dass man sich gegen die Baulandprüfung wendet. Ein „Nein“ bedeutet, dass man für den Fortgang des Verfahrens und damit für die Prüfung von Bauland an dieser Stelle ist.

Wann ist der Bürgerentscheid erfolgreich?Wenn eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen mit „Ja“ votiert hat und diese mindestens 20 Prozent der Wahlberechtigten ausmacht. Rund 20.800 Bad Honnefer sind stimmberechtigt, sodass mindestens 4160 Bürger mit „Ja“ stimmen müssten. Der Bürgerentscheid hat die Wirkung eines Ratsbeschlusses. Vor Ablauf von zwei Jahren kann er nur auf Initiative des Rates durch einen neuen Bürgerentscheid abgeändert werden.

Mehr Infosgibt es bei auf der Homepage von Bad Honnef, Bad Honnefer Stadtgarten und der Initiative "Lebendiges Honnef".

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