Landgericht unterbietet Werbeanrufe Bad Honnef AG wehrt sich gegen E.ON vor Gericht

Bad Honnef · Der Energieversorger E.ON hat sich bei der Bad Honnef AG als Energielieferant angeboten. Das Honnefer Energieversorgungsunternehmen wehrte sich dagegen vor Gericht.

 Nach einem Anruf hat sich die Bad Honnef AG gegen E.ON gewehrt.

Nach einem Anruf hat sich die Bad Honnef AG gegen E.ON gewehrt.

Foto: dpa (Symbolfoto)

Dumm gelaufen: Ausgerechnet auf dem Anschluss der Bad Honnef AG (BHAG) meldete sich ein Vertriebsmitarbeiter der E.ON Energie Deutschland GmbH, um diese als Energielieferant anzubieten. Die BHAG wehrte sich erfolgreich vor Gericht gegen „diese Art unzulässiger Telefonwerbung“, wie das Bad Honnefer Unternehmen jetzt mitteilte. „Die E.ON Energie Deutschland GmbH darf Gewerbekunden und öffentliche Institutionen in unserem Versorgungsgebiet nicht mehr einfach so anrufen“, erklärte BHAG-Vertriebsleiter Christoph Ulrich zur Entscheidung des Landgerichts.

Telefondrücker versuchen laut BHAG immer dreister, Energielieferverträge an die Kunden zu bringen. Offenbar habe E.ON im vorliegenden Fall nicht bemerkt, dass der Teilnehmer keine Privatperson, sondern die direkte Konkurrenz ist. Zwar seien die Regeln für Anrufe bei Gewerbebetrieben nicht genauso streng wie bei Verbrauchern, bei denen eine „vorherige ausdrückliche Einwilligung in Anrufe für das werbende Unternehmen vorliegen“ müsse.

Ordnungsgeld könnte beantragt werden

„Eine zumindest mutmaßliche Einwilligung brauchen Werbetreibende aber selbst für Anrufe bei Geschäftsleuten“, so die BHAG. Auf Antrag der BHAG habe das Landgericht Bonn E.ON verurteilt, solche Anrufe im BHAG-Versorgungsgebiet künftig zu unterlassen. Bei Zuwiderhandlung könne die BHAG beim Landgericht Bonn die Verhängung eines Ordnungsgeldes beantragen. Dies fließe zwar in die Staatskasse. Trotzdem werde Anrufen damit wirksam vorgebeugt.

Nicht nur Gewerbebetreibende seien geschützt, so Rechtsanwältin Miriam Vollmer von der Berliner Kanzlei Becker/Büttner/Held, die die BHAG vertrat. Würden Verbraucher angerufen, könne zwar nicht gleich Ordnungsgeld beantragt werden. Gleichwohl seien Rechtsmittel möglich und würden definitiv auch in dem Fall genutzt, dass sich so etwas bei Privatkunden wiederhole, so Ulrich.

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