Königswinter Annas Mutter kann nicht Nebenklägerin sein

KÖNIGSWINTER/Bad Honnef · Vor fast drei Jahren wurde ihre neunjährige Tochter Anna im Haus der Pflegeeltern in Bad Honnef in der Badewanne ertränkt. Die Pflegeeltern sind längst verurteilt, aber der Prozess gegen die damals für Anna zuständige Mitarbeiterin des Königswinterer Jugendamtes, die das Kind nach Ansicht der Staatsanwaltschaft längst aus der Familie hätte nehmen müssen, steht noch aus.

Wenn die 1. Bonner Strafkammer die Anklage gegen die 46-jährige Sozialpädagogin zulässt und die Verhandlung beginnt, wird Annas leibliche Mutter nicht als Nebenklägerin dabei sein: Das Gericht wies den entsprechenden Antrag ihres Anwalts ab.

Wie Bonns Gerichtssprecher Philipp Prietze auf GA-Anfrage erklärte, habe die Strafkammer aus Rechtsgründen die Nebenklage nicht zugelassen und somit auch die Anträge des Königswinterer Anwalts Björn Seelbach auf Beiordnung als Nebenklägervertreter und auf Akteneinsicht abgelehnt.

Denn bei den Taten, die der Jugendamtsmitarbeiterin vorgeworfen würden, handele es sich nicht um Delikte, die nach Paragraf 395, Strafprozessordnung, zur Nebenklage befähigten. Anders als im Prozess gegen die Pflegeeltern, denen die Tötung des Kindes zur Last gelegt wurden, werde der 46-jährigen Jugendamtsmitarbeiterin keine Tötung, sondern fahrlässige Körperverletzung im Amt durch Unterlassen in 26 Fällen vorgeworfen.

Laut Anklage hätte sie zwar erkennen müssen, dass Anna von den Pflegeeltern misshandelt wurde, nicht jedoch, dass sie sogar getötet werden könnte. Dass der SPD-Vorsitzende Björn Seelbach Annas Mutter im Prozess vertreten wollte, hatte in der Königswinterer Politik für Aufregung und Ärger gesorgt: Denn Seelbach ist auch Mitglied im Jugendhilfeausschuss und damit zuständig für das Jugendamt.

Der Stadtrat hatte den Juristen aufgefordert, sein Mandat als Sachkundiger Bürger im Jugendhilfeausschuss niederzulegen, solange er die leibliche Mutter des ermordeten Pflegekindes Anna als Rechtsanwalt vertritt. Gleichzeitig hatte der Stadtrat die Befangenheit Seelbachs festgestellt.

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