Knöllchen für den Liebesbrauch ADAC gibt wichtige Hinweise zum Maibaumtransport

RHEIN-SIEG-KREIS · In der Nacht zu Mittwoch, 1. Mai, werden auch in diesem Jahr überall im Rheinland wieder junge Männer unterwegs sein, um mit buntem Krepppapier geschmückte Birken vor den Häusern ihrer Angebeteten aufzustellen.

Damit der Liebesbrauch nicht direkt bei der ersten Polizeikontrolle endet und mit einem Knöllchen bestraft wird, rät der ADAC, beim Transport der Bäume einige wichtige Regeln zu befolgen. Die Birken müssen sorgfältig auf dem Auto gesichert sein, am besten mit Spanngurten. Selbst bei einer Vollbremsung oder plötzlichen Ausweichbewegungen darf der Baum nicht verrutschen. Bei Gefährdung durch falsch oder nicht gesicherte Ladung drohen ein Bußgeld von 50 Euro sowie drei Punkte in Flensburg.

Sollte die Birke beim Transport Äste verlieren, die für den nachfolgenden Verkehr eine Behinderung darstellen könnten, sind diese unverzüglich zu beseitigen. Personen im Laderaum oder auf der Ladefläche von Kraftfahrzeugen oder Anhängern mitzunehmen, ist verboten. Egal, wie viele helfende Hände vonnöten sind, um den Baum aufzustellen. Wer es dennoch tut, begeht eine Straftat.

Selbstverständlich gilt auch in der Mainacht das Verbot von Alkohol und Drogen, und die Geschwindigkeitsbegrenzungen sind ebenso wenig außer Kraft gesetzt. Es werden in der Nacht zum 1. Mai oft besonders strenge Polizeikontrollen durchgeführt. Der Baum darf nicht nach vorne über das Fahrzeug hinausragen (erst ab einer Fahrzeughöhe von 2,50 Metern sind 50 Zentimeter nach vorne erlaubt), damit Sicht und Gehör des Fahrers nicht beeinträchtigt werden.

Bei einer Strecke von unter 100 Kilometern darf die Ladung bis zu drei Meter nach hinten hinausragen. Ragt der Maibaum jedoch mehr als einen Meter über das Heck hinaus, muss er mit einer roten Fahne oder einem Schild gekennzeichnet werden. Im Dunklen ist eine Leuchte mit rotem Licht vonnöten.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort