Steinewerfer von Bad Honnef 15 Monate Bewährungsstrafe für Jugendlichen

Bad Honnef/Bonn · Ein damals 14-Jähriger warf von einer Brücke aus vier Steine auf die B42 in Bad Honnef. Autofahrer erlitten einen Schock, ernsthaft verletzt wurde niemand. Jetzt wurde der Jugendliche verurteilt.

Das Urteil gegen den jungen Steinwerfer von Bad Honnef ist gesprochen: Das Bonner Jugendschwurgericht verurteilte am Dienstag laut Gerichtssprecher Bastian Sczech den zur Tatzeit 14-Jährigen wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu 15 Monaten Jugendstrafe auf Bewährung. Er hatte am 26. Mai 2014 von einer Brücke über die B 42 aus vier Mal Steine in Tennisballgröße auf Fahrzeuge geworfen. Die Öffentlichkeit war auch beim Urteil wie an allen Verhandlungstagen zuvor zum Schutz des Jugendlichen ausgeschlossen worden.

Sczech: "Das Gericht bejaht schädliche Neigungen und hält deshalb eine Jugendstrafe für unerlässlich." Den Vorwurf des versuchten Mordes, den die Staatsanwaltschaft noch in der Anklage gegen den Jugendlichen erhoben hatte, sah das Gericht Sczech zufolge als nicht erwiesen an. Die Strafkammer sei am Ende sicher gewesen: Der Junge hat nicht im geringsten daran gedacht, dass er mit seinen Taten jemanden verletzen oder sogar töten könnte. Der heute 16-Jährige hatte beteuert, ihm sei es damals um die lauten Geräusche gegangen, und erklärt: "Das hat so schön geknallt." Auch die Staatsanwaltschaft war im Prozess vom Vorwurf eines versuchten Tötungsdelikts abgerückt, hatte sogar schädliche Neigungen bei dem 16-Jährigen verneint und wie der Verteidiger beantragt, den Jugendlichen unter Bewährung zu stellen und eine Jugendstrafe erst dann zu verhängen, wenn er noch einmal straffällig werden sollte.

Das aber sah das Gericht anders, wie Sczech erklärte. Denn für die Jugendrichter zeigen sich die schädlichen Neigungen unter anderem darin, dass der Sohn aus gut situiertem Haus in seiner Entwicklung bereits viele Verhaltensauffälligkeiten zeigte und aus einer Jugendhilfeeinrichtung rausflog, in der als Strafunmündiger gelandet war. Dass er am Tattag gleich mehrfach zuschlug, sprach ebenfalls gegen ihn. Gegen 18 Uhr, als er eigentlich zum Sporttraining gehen sollte, stand er damals mit Steinen bewaffnet auf der Fußgängerbrücke über der vierspurigen Bundesstraße 42 und blickte hinunter.

Dann warf er die Steine auf unter ihm fahrende Autos: Zwei Wagen wurden direkt getroffen, die Fahrer zweier weiterer Autos konnten noch rechtzeitig bremsen. An einem mit zwei Personen besetzten Peugeot platzte der Lack auf der Motorhaube ab und der Kühlerschutz brach. Die Fahrerin eines Seat sah einen Stein durch die Luft fliegen und machte eine Vollbremsung. Das Wurfgeschoss traf jedoch die Motorhaube und flog gegen die Windschutzscheibe. Die geschockte Fahrerin, die ein Zerbersten der Scheibe befürchtete, fuhr langsam weiter. Alle Fahrer kamen mit einem Schock davon.

Kurz nach den Steinewürfen wurde der damals 14-Jährige festgenommen, leugnete erst und gab die Taten schließlich zu. In Untersuchungshaft landete der Jugendliche allerdings nicht, er wurde bis zum Prozessbeginn in einer geschlossenen Jugendhilfeeinrichtung mit intensivem Sozialkompetenz-Training untergebracht. Und das soll bereits so gut gewirkt haben, dass das Jugendschwurgericht ihm als Bewährungsauflage aufgab, sich dort weiterhin aufzuhalten, und zwar so lange, bis die Verantwortlichen eine Entlassung befürworten.

Zwei Jahre hat der Jugendliche Zeit, sich zu bewähren. Und ein Bewährungshelfer soll ihm zur Seite stehen. Sollte er in der Zeit straffällig werden, droht ihm die Verbüßung seiner Jugendstrafe.

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