Wie auf dem Drachenfels Bundesamt für Naturschutz rät von UV-Glas ab

Königswinter · Das werden die Erbauer des Glaskubus auf dem Drachenfels nicht gerne hören. Eine neue Broschüre "Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht" des Bonner Bundesamts für Naturschutz (BfN) kommt zu dem Ergebnis: "Völlig transparentes Glas und Vogelschutz sind leider unvereinbar."

Am besten berücksichtige man die Belange des Vogelschutzes schon bei der Planung von Gebäuden. "Doch auch nachträglich kann man den Vogeltod an Glasscheiben verhindern", sagt BfN-Präsidentin Beate Jessel.

Auch wenn der Glaskubus nicht erwähnt wird, enthält die Broschüre viele für das Bauwerk zutreffende Informationen. "Glas tötet unspezifisch: Seltene Vogelarten sind ebenso betroffen wie häufige, junge Vögel ebenso wie alte, gesunde wie geschwächte", heißt es im Leitfaden, der unter Federführung der Schweizer Vogelwarte Sempach erarbeitet wurde.

Die Broschüre weist auf eine technische Regel in Österreich hin, die definiert, welche Ergebnisse eine Markierung in einem standardisierten Testverfahren erbringen muss, um von "Vogelschutzglas" sprechen zu können. "So weit sind wir in Deutschland leider noch nicht, doch sollten wir uns an diesem Standard orientieren", so Jessel. Die Hoffnung, Vögel vor dem Glastod zu bewahren, habe sich bisher nicht erfüllt.

Glas mit ultravioletten Markierungen, die für Menschen unsichtbar sind, von Vögeln aber wahrgenommen werden sollen, werde von den Experten angesichts schlechter Testergebnisse nicht empfohlen. Auf dem Drachenfels wurde Glas mit einer solchen UV-Beschichtung bereits verbaut.

Das Verwaltungsgericht in Köln hatte im August in seinem Urteil zur Klage des BUND gegen die Genehmigung der Glasfassade durch den Rhein-Sieg-Kreis festgestellt, dass es "Vogelschutzglas gibt, das erheblich wirksamer Vogelschlag vermeidet als das bereits eingebaute Glas."

Laut der Broschüre haben auch Greifvogelsilhouetten keinen abschreckenden Effekt. "Die Vögel prallen daneben an die Scheiben", sagt Jessel. Um unnötige Vogelopfer zu vermeiden, solle man zuerst prüfen, ob überhaupt großflächig gefährliches Glas verwendet werden muss oder ob nicht alternative Materialien in Frage kommen.

Über wirksame Markierungen sei in den vergangenen Jahren viel geforscht worden. Wertvolle Hinweise gäben die österreichischen Studien im Auftrag der Wiener Umweltanwaltschaft. Als wichtigstes Prinzip gelte die "Handflächenregel": Wenn Glasflächen durch Markierungen gesichert werden sollten, dürfte keine freie Glasfläche einen Durchmesser von mehr als zehn Zentimetern haben. Stimmte der Kontrast zur Umgebung in Farbe und Helligkeit, genügten schon weniger als zehn Prozent Bedeckungsgrad.

Auch mit dem Thema "Licht als Vogelfalle" beschäftigt sich die Broschüre. Nicht nur Insekten, sondern auch Vögel würden von nächtlichem Licht angelockt. Im Glaskubus ist für Abendveranstaltungen eine gedämpfte Beleuchtung vorgesehen.

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