Familie aus Wachtberg droht Rauswurf Mieter hielten Warane und Würgeschlangen

WACHTBERG/BONN · Zwei je etwa einen Meter lange Würgeschlangen, zwei Steppenwarane, zur Fütterung gedachte Ratten und zwei Hunde: Eine große Anzahl zum Teil exotischer Tiere gehörte zum Haushalt einer in Wachtberg lebenden Familie. Jetzt droht den Mietern des kleinen Einfamilienhauses jedoch der Rauswurf.

Der Vermieter ließ ihnen eine fristlose Kündigung zukommen und strengte eine Räumungsklage an. In der mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht ging es am Montag um die Frage, ob die fristlose Kündigung begründet ist. Der Vermieter begründete dies unter anderem damit, dass die Haltung der Tiere genehmigungspflichtig sei und laut Mietvertrag ausdrücklich nur Zierfische und Ziervögel zugelassen seien.

Amtsrichterin Claudia Knipper stellte gleich zu Beginn der Verhandlung klar, dass der Bundesgerichtshof festgelegt habe, dass solche Klauseln in Mietverträgen unwirksam seien. Jeder Fall müsse einzeln betrachtet werden.

Die Familie verstand die Welt nicht mehr, als die Kündigung zwei Jahre nach dem Einzug ins Haus flatterte. Bei einem vorhergehenden Besuch in dem Haus habe der Vermieter nichts auszusetzen gehabt. Auch die Haltung der Tiere habe er nicht beanstandet. Dann die Kehrtwende: Plötzlich sprach der Vermieter davon, dass ihm in der Wohnung ganz anders geworden sei.

Der 34 Jahre alte Familienvater, ehemaliger Betreiber eines Reptiliengeschäftes, betonte vor Gericht, dass die exotischen Tiere keine Gefahr seien, da sie in Terrarien gehalten würden und nur er den Schlüssel dazu habe. Nach eigenen Angaben besaß er mit 16 Jahren seine erste Schlange. Nach dem Erhalt der Kündigung habe er sofort reagiert und sowohl die etwa 70 Zentimeter langen Warane als auch die Ratten abgeschafft.

In den Augen der Amtsrichterin ist der Fall klar: "Eine fristlose Kündigung wird man damit nicht begründen können - eine ordentliche schon." Sie geht davon aus, dass ein Vermieter so viele exotische und potenziell gefährliche Tiere nicht dulden muss. Die Mieter suchen laut ihrem Anwalt bereits nach einem neuen Zuhause. Die von der Zivilrichterin vorgeschlagene gütliche Einigung kam nicht zustande. Daher muss nun ein Urteil gefällt werden.

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