Kindergärten in Wachtberg Kein Platz für den Nachwuchs

WACHTBERG · Im Kindergartenjahr 2014/2015 soll in Berkum eine neue Kindertageseinrichtung mit drei Gruppen entstehen.

 Praktikantin Veronica Ezebugwu (Mitte) spielt in der Kita "Kinderwelt" in Villip mit Jungen und Mädchen, Einrichtungsleiterin Sabine Heinen (hinten) schaut zu.

Praktikantin Veronica Ezebugwu (Mitte) spielt in der Kita "Kinderwelt" in Villip mit Jungen und Mädchen, Einrichtungsleiterin Sabine Heinen (hinten) schaut zu.

Foto: Axel Vogel

Jedenfalls ist das ein Vorschlag, der nun aufgrund einer aktuellen Kindergartenbedarfsplanung der Kreisverwaltung am Mittwoch, 6. März, im Bildungsausschuss in Wachtberg diskutiert werden soll.

Ende 2012 hatten sich Heidi Krüger-Herden und Reiner Delling (beide Kreisjugendamt) mit Bürgermeister Theo Hüffel, Sabine Rullo und Silvia Klemmer (beide Mitglieder des Bildungsausschusses) getroffen, um über die Kindergartenbedarfsplanung zu sprechen. Dabei haben sie festgestellt, dass es am Standort Berkum Sinn machen würde, einen weiteren Kindergarten zu bauen.

Für 2013/2014 wurden 359 Kinder für einen Kindergartenplatz neu angemeldet. Im Zusammenhang mit den vorhandenen Plätzen ergibt sich eine Unterdeckung. Das heißt, dass es weniger Plätze gibt, als angefragt wurden. Außerdem stellte die Gruppe fest, dass aktuell mehr Kinder, die älter als drei Jahre sind, einen Platz brauchen, als Kinder unter drei Jahren.

Den vermutlichen Bedarf für 2013/2014 hatten die Zuständigen aus Wachtberg und dem Rhein-Sieg-Kreis ermittelt, inklusive Zuzüge und mögliche Geburtenrate. Mit den Kindern, die schon in den Kindergarten gehen, ergibt sich laut Gemeinde und Kreis ein Gesamtbedarf von 545 Kindern mit einem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Aktuell fehlen aber mehr als 80 Plätze.

Um den Mangel bei den Ü 3-Plätzen nun zu beseitigen, sollen ab Sommer 20 Plätze für Kinder unter drei Jahren in Plätze für Kinder über drei Jahre umgewandelt werden - befristet für ein Jahr. Außerdem wird eine Gruppenstärkenüberschreitung toleriert, was weitere 43 Plätze schafft.

Der Lösungsvorschlag sieht die Einrichtung einer provisorische Kindergartengruppe für 25 Kinder vor. Dementsprechend erweitern diese Pläne das derzeitige Betreuungsangebot um 88 Plätze. Damit wäre die Nachfrag bei den über Dreijährigen vorerst gedeckt.

Die Verteilung kann jedoch zu Engpässen in der Betreuung der Kinder unter drei Jahren führen. So sieht die Kindergartenbedarfsplanung vor, die Kinder, die trotz Anmeldung keinen Platz bekommen haben, in der Kindertagespflege zu betreuen. Aber auch da werden nicht alle Familien auf dieses Angebot ausweichen können. Darauf weist auch die Kindergartenbedarfsplanung hin.

Für 2014/2015 geht die Gemeinde von einem Rückgang der benötigten Plätze aus. Allerdings müssen dann auch sämtliche Plätze, die für unter Dreijährige vorgesehen sind, auch tatsächlich für diese Altersgruppe angeboten werden. Nach dem jetzigen Kenntnisstand fehlen somit voraussichtlich zwei Gruppen für Kinder über drei Jahre.

Für Kinder unter drei Jahren stehen für 2014/15 dann 112 Plätze zur Verfügung. Wie viele Plätze jedoch tatsächlich nachgefragt werden, ist aktuell nicht abzuschätzen. Auch für das darauf folgende Jahr geht die Gemeinde immer noch, trotz sinkender Geburtenrate, von zu wenig Kindergartenplätzen aus.

Um dem Defizit entgegenzuwirken, wird nun eben ein weiterer Kindergarten in Berkum angeregt. Dort soll "aufgrund der langfristig prognostizierten Unterdeckung", wie es in der Kindergartenbedarfsplanung heißt, die Not am größten sein. Das Gebäude soll so geplant werden, dass später auch eine andere Nutzung möglich ist und es nicht zwangsläufig einem Kindergarten ein Zuhause gibt. Wer jedoch das Projekt finanzieren soll und wird, dazu liefert die Kindergartenbedarfsplanung keine Ideen.

Am Mittwoch, 5. März, steht die Kindergartenbedarfsplanung zur Diskussion im Bildungsausschuss. Ab 18 Uhr geht es im Sitzungssaal im Rathaus Berkum, Rathausstraße 34, los.

Betreuungsformen:
Laut dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz), das am 1. August 2008 in Nordrhein-Westfalen in Kraft getreten ist, gelten folgende Bestimmungen für die Betreuung von Kindern in Kindergärten und Kindertagesstätten: Zum einen können die Eltern wählen, ob sie ihren Nachwuchs 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche in einer Einrichtung unterbringen möchten. Darüber hinaus sieht das Gesetz drei Gruppenformen mit jeweils unterschiedlichen Altersstrukturen und Gruppenstärken vor. Jede Gruppe darf bis zu zwei Kinder mehr aufnehmen, als es eigentlich vorgesehen ist.

  • Gruppenform I: bis zu 20 Kinder im Alter von zwei Jahren bis zur Einschulung
  • Gruppenform II: bis zu zehn Kinder im Alter unter drei Jahren
  • Gruppenform III: bis zu 25 Kinder (beziehungsweise bei einer 45-Stunden-Betreuung nur 20 Kinder) im Alter von drei Jahren und älter, auch Schulkinder
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