Gemeinde Wachtberg Defizit soll 2020 bei null sein

WACHTBERG · Nach den schwierigen Haushaltsberatungen 2015 herrschte im Rat der Gemeinde Wachtberg Einigkeit, dass ein Eckwertebeschluss für den Haushalt 2016 her muss. Vor der Sommerpause wurde ein Papier verabschiedet, mit dem die Verwaltung nun weiterarbeitet.

Es soll eine Richtung vorgeben, ohne die nächsten Haushaltsberatungen vorwegzunehmen. Diskussionen gab es vorab vor allem um die Frage, ob Steuererhöhungen im Eckwertebeschluss explizit ausgeschlossen werden sollen. Zwar war der Rat einig, dass Steuererhöhungen nur das letzte Mittel wären, wenn das Haushaltsdefizit die Fünf-Prozent-Hürde des Eigenkapitals reißt. Weil die Folgen einer Selbstbeschränkung derzeit nicht abzusehen sind, wurde der Punkt Steuererhöhungen gestrichen und damit offengelassen.

Das Anliegen des Beschlusses ist gleich im ersten Satz formuliert: "Die Gemeinde wird alle Anstrengungen unternehmen, um ihre dauerhafte Leistungsfähigkeit durch Erreichen eines strukturell ausgeglichenen Haushaltes schnellstmöglich wieder herzustellen." Dafür soll die Verwaltung die freiwilligen Leistungen überprüfen und Vorschläge für deren Reduzierung vorlegen. Gerade bei den freiwilligen Leistungen gibt es jedoch "schwammige Bereiche". "Es ist immer die Frage, wie füllen Sie die Aufgabe aus", erklärte Kämmerin Beate Pflaumann. Beispiel Schulschwimmen: Es fällt unter die freiwilligen Leistungen. Gleichzeitig heißt es im NRW-Schulgesetz, dass jedes Kind am Ende der Grundschulzeit schwimmen können soll.

Bei den Pflichtaufgaben soll die Gemeinde Wachtberg jetzt die Standards der zu erbringenden Leistungen überprüfen. Gebühren und Beiträge (zum Beispiel für Straßenreinigung und Friedhöfe), sollen grundsätzlich kostendeckend erhoben werden. Die Verwaltung soll außerdem für den gemeindeeigenen Bauhof ein Konzept erstellen, aus dem sich die Wirtschaftlichkeit der dort erbrachten Leistungen ergibt. Außerdem muss noch ein Brandschutzbedarfsplan erstellt werden. Der Rat folgte auch verschiedenen Prüfvorschlägen der UWG, in denen es unter anderem um die Privatisierung kommunaler Dienstleistungen und Effizienzsteigerung in der Verwaltung ging. Zur Finanzierung von Investitionen, die konkret erst noch beschlossen werden müssen, darf die Verwaltung weiterhin Kredite einplanen. Dem Haushaltsdefizit sind aber klare Grenzen gesetzt.

"In der Mehrjahresplanung soll das Defizit schrittweise weiter reduziert werden mit dem Ziel, langfristig einen strukturell ausgeglichenen Haushalt zu erreichen", so der Beschluss. Im kommenden Jahr soll das Defizit maximal vier Prozent des Eigenkapitals betragen und bis 2020 schrittweise auf null reduziert werden.

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