Wachtberg muss Kommunalsoli zahlen CDU: Wer spart, wird bestraft

WACHTBERG · Nach dem jetzt im Entwurf vorliegenden NRW-Gemeindefinanzierungsgesetz (GFK) verlangt die rot-grüne Landesregierung von Wachtberg für das Jahr 2016 einen Betrag in Höhe von 98.000 EUR. In diesem Jahr müssen 32.000 Euro abgeführt werden.

Damit werde Wachtberg als vermeintlich reiche Kommune erheblich vom Land zur Kasse gebeten, um notleidende Städte und Gemeinden in NRW finanziell zu unterstützen, sagt der Wachtberger CDU-Fraktionsvorsitzende Franz Jäger. Hierdurch werde die von Wachtberg betriebene Haushaltskonsolidierung von der rot-grünen Landesregierung weitgehend konterkariert.

Rot-grünes Finanzchaos und eine offenbar nicht hinreichende Aufsicht über die "notleidenden" Städte und Gemeinden, die sich zum Teil trotz einer desaströsen Finanzsituation nach wie vor Prestigeobjekte leisten würden und sich das unter Billigung der Landesregierung von anderen bezahlen ließen, führten im Ergebnis zu diesem Kommunalsoli.

Das könne so nicht weiter hingenommen werden, so CDU-Fraktionschef Jäger. Bereits für 2015 hat sich die Gemeinde Wachtberg auf Initiative der CDU-Fraktion der Sammelklage gegen das GFK 2015 angeschlossen, um die Zahlungsverpflichtung gerichtlich überprüfen zu lassen.

Das Gemeindefinanzierungsgesetz regelt aber auch, welche Finanzausstattung die Städte und Gemeinden vom Land erhalten. Und das sei keinesfalls eine besondere Freundlichkeit des Landes, wie es die Wachtberger SPD darstelle, sondern eine Pflicht, die das Grundgesetz im Artikel 106 Absatz 7 den Ländern aufgebe, so Jäger. Hiernach hätten die Länder "für eine ausreichende Finanzausstattung der Aufgabenträger Gemeinden und Gemeindeverbände zu sorgen".

Schaut man sich die Finanzierungslücken allein im Wachtberger Haushalt an, werde jedem sofort klar, dass die Landesregierung dieser Pflicht nicht nachkommt. Schlüsselzuweisungen, die der Aufgabenerledigung des allgemeinen Haushalts zukommen würden, erhält die Gemeinde Wachtberg nicht, da sie vermeintlich zu leistungsfähig ist. Nur noch ein Betrag in Höhe von 1,15 Millionen Euro wird als allgemeine Investitionspauschale und als Pauschale für Bildung und Sport vom Land zur Verfügung gestellt.

Als weiteres Beispiel für eine unangemessene Belastung der Gemeinden kann die Finanzausstattung für die Flüchtlinge herangezogen werden. Während Bayern, Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen und das Saarland alle nachgewiesenen Kosten der Gemeinden übernehmen, trägt NRW maximal 50 Prozent der kommunalen Ausgaben und bürdet damit den Städten und Gemeinden enorme Kosten auf.

Die Kommunalfinanzen zu konsolidieren, bleibe Aufgabe der Gemeinden. Jäger: "Auf große Hilfe der rot-grünen Landesregierung brauchen wir nicht zu hoffen, denn die kommt bekanntlich schon beim Landeshaushalt nicht voran." Die CDU werde sich auf jeden Fall bei den beginnenden Haushaltsberatungen für 2016 wie für das Jahr 2015 konstruktiv einbringen und dafür Sorge tragen, dass auch die notwendigen und wichtigen Investitionen in das Gemeindevermögen fortgesetzt werden: "Diesen Appell richte ich auch an die SPD-Fraktion, die sich bei den Haushaltsberatungen 2015 vollkommen herausgehalten hat", so Jäger.

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