Festnahme in Wachtberg 16-jähriger Intensivtäter sitzt in U-Haft

WACHTEBERG · Der 16 Jahre alte Intensivtäter aus Niederbachem, der vor rund zwei Wochen nach einem Einbruch in das Jugendzentrum seines Heimatortes von der Polizei festgenommen worden war, aber mangels Haftgründen wieder frei kam (der GA berichtete), sitzt jetzt in Untersuchungshaft.

Das bestätigte Monika Volkhausen, Sprecherin der Staatsanwaltschaft, auf Anfrage. Wie zu erfahren war, hatten Kripobeamte den Jugendlichen vergangene Woche zu Hause in der Wohnung seines Stiefvaters in Niederbachem festgenommen. Was die Strafverfolgungsbehörden zum Umdenken veranlasst hatte, den 16-Jährigen doch in U-Haft zu nehmen, ist nicht klar. Volkhausen verwies lediglich darauf, dass die Festnahme im Zusammenhang mit dem Einbruch in Niederbachem stehe.

Nach GA-Informationen gab es in den Reihen der Bonner Polizei reichlich Unverständnis darüber, dass der Jugendliche nach dem Einbruch in Niederbachem in Absprache mit der Staatsanwaltschaft wieder auf freien Fuß gesetzt wurde. Schließlich ist der 16-Jährige, dem Kenner des Falles ein gehöriges Maß an Gewaltpotenzial bescheinigen, alles andere als ein Unbekannter.

Wie mehrfach berichtet, hatte das Jugendschöffengericht den 16-Jährigen Ende Juni wegen seiner Führungsrolle in der "Bandana-Bande" zu einer Einheitsjugendstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Polizei legte der Bande eine Reihe zum Teil brutaler Raubüberfälle zur Last, begangenen im Bonner Hofgarten.

Gleichzeitig war in dem Urteil eine Vorbewährung von sechs Monaten ausgesprochen worden, wie Birgit Niepmann, Direktorin des Bonner Amtsgerichtes, erläuterte. Ferner verhängte die Richterin Bewährungsauflagen, zudem bekam der junge Täter einen Warnschussarrest von vier Wochen.

Mit eingeflossen in das Urteil war laut Niepmann eine schwere Körperverletzung gegen den Hausmeister des Mehrfamilienhauses, in dem der 16-Jährige wohnt. Ihm hatte der junge Schläger nach einem Streit um eine Soft?air-Pistole einen Tritt gegen den Kopf versetzt, sodass der Mann eine Treppe hinuntergefallen war und ins Krankenhaus gebracht werden musste.

Obwohl sich der 16-jährige seit Sommer auf Vorbewährung befand, wurde er erneut auffällig: beim Fahren ohne Führerschein in Bad Godesberg und Mehlem, noch dazu in einem gestohlenen Auto. Mitte Oktober hatte ein Nachbarn den 16-Jährigen beobachtet, wie er nach dem Einbruch in das Jugendzentrum seine Beute wegschaffen wollte; Streifenbeamte verhindern das. Wie es nun weitergeht, erklärt Oberstaatsanwältin Volkhausen so: "Wir ermitteln gegen den 16-Jährigen. Entweder kommt es zu einer Anklage, oder zu einer Einstellung des Verfahrens." Wird Anklage erhoben, sei es Sache des Gerichts, auch über die Vorbewährung zu entscheiden.

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