Ehepaar verklagt Zahnarztpraxis Zu viel Qualm vor dem Fenster

TROISDORF · Einem Rentnerehepaar reichte es am Dienstag: Sie zogen vor das Bonner Landgericht, denn die rauchenden Mitarbeiter einer Zahnarztpraxis unter ihnen hüllen den Balkon der beiden ständig in Rauchschwaden.

 Zu jeder Tageszeit rauchen die Mitarbeiter der Praxis direkt unter der Wohnung des Troisdorfer Ehepaares.

Zu jeder Tageszeit rauchen die Mitarbeiter der Praxis direkt unter der Wohnung des Troisdorfer Ehepaares.

Foto: dpa

Seit mehr als 30 Jahren wohnen die Eheleute - 77 und 75 Jahre alt - im zweiten Obergeschoss des Mehrfamilienhauses. Seit einigen Jahren rauchen Angestellte der Groß-Praxis mit rund 30 Mitarbeitern unter dem Balkon des Ehepaares. Weil die Praxis von morgens um sieben Uhr bis abends um 21 Uhr mit mehreren Wechselschichten sei, gäbe es keine festen Pausenzeiten - und damit auch keine festen rauchfreien Zeiten.

So müssten sie tagsüber die Fenster geschlossen halten, gab das Ehepaar an. Weder könnten sie sich auf ihrem Balkon aufhalten, noch hätten sie frische Luft in der Wohnung, denn vom Schlafzimmer aus verbreite sich der Rauch in der ganzen Wohnung. Es gebe "kein Maß und keine Zeiten", kommentierte der Kläger die Rauchgewohnheiten der Angestellten.

Ein Vergleich kam für beide Parteien nicht in Frage. Der Zahnarzt bestand auf ein Urteil, um es "seinen Mitarbeitern besser verkaufen" zu können. Die Bonner Zivilkammer will nun prüfen, ob es sich bei dem Fall um ein "wesentliche Beeinträchtigung handelt.

Sollte das der Fall sein, erlaubt ein BGH-Urteil vom Januar 2015 das Rauchen auf Balkonen teilweise zu verbieten. Der Unterschied: Bei dem Urteil vom Januar ging es um einen kettenrauchenden Nachbarn - das Ehepaar dagegen stößt sich am Qualm mehrerer rauchender Mitarbeiter.

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