Gericht lässt bei Vorbestraftem Milde walten Werdender Vater tankte und zahlte nicht

BONN/REGION · Kleinlaut sitzt der junge Vater auf der Anklagebank vor dem Bonner Amtsgericht und gesteht alles. Und er erklärt auch gleich, warum er trotz seiner erheblichen Vorstrafen und offenen Bewährungen diesen "Mist" gebaut habe.

Weil seine schwangere Freundin ihn angerufen und ihm mitgeteilt habe, ihre Wehen hätten vorzeitig eingesetzt, habe er nur noch zu ihr gewollt. Seinen "Mist" wertet das Gesetz als Diebstahl, Urkundenfälschung, Tankbetrug und Fahren ohne Fahrerlaubnis. Denn als der 32-Jährige am 17. November den Anruf der Freundin erhielt, die seinen Angaben zufolge eine Risikoschwangere war, schraubte er an einem Auto in Euskirchen die Kennzeichen ab und am vom Bruder geborgten Wagen an. Dann fuhr er zu einer Tankstelle in Troisdorf, tankte für 84,82 Euro und brauste ohne zu zahlen davon. Einen Führerschein hatte er seit Jahren nicht mehr.

Als er bei der werdenden Mutter angekommen sei, habe sich alles als falscher Alarm herausgestellt. Geboren worden sei sein Kind aber dennoch sechseinhalb Wochen zu früh am 22. Dezember. Am 13. Dezember fuhr er dann erst mal zurück nach Königswinter - und geriet in Bonn in eine allgemeine Verkehrskontrolle. Und hier fiel nicht nur auf, dass er ohne Führerschein unterwegs war, sondern es stellte sich auch heraus, dass er der Tankbetrüger aus Troisdorf und der Kennzeichendieb aus Euskirchen war. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet, und ihm war klar, dass ihm nicht nur eine empfindliche Strafe drohte, sondern auch das Aus für den Führerschein.

Und so trat er nun vor der Richterin die Flucht nach vorn an und gab schuldbewusst und reumütig den Rückfall in alte Muster zu. Er habe in seinem Leben viele Fehler gemacht, nie etwas durchgehalten, sei in falsche Kreise und auf die schiefe Bahn geraten. 19 Vorstrafen hat er angesammelt und bereits längere Zeit hinter Gittern verbracht. Doch mit diesem Leben sei nun Schluss, beteuert er. Nun habe er die Verantwortung für zwei Kinder, einen knapp zwei Jahre alten Sohn und für das acht Monate alte Kind, das bei ihm lebe, da dessen Mutter seit Februar in Haft sei und erst im Oktober frei komme. Dann wolle man heiraten. Warum die Frau inhaftiert ist, bleibt ungeklärt. Schließlich lässt die Strafrichterin Milde walten.

Sie verurteilt ihn zu 750 Euro Geldstrafe und erklärt: Eigentlich habe sie an eine höhere Strafe und auch an Führerscheinsperre gedacht. "Denn so arm, wie Sie sich geben, waren Sie nicht." Doch angesichts seiner Verantwortung für das Baby, seiner begonnenen Ausbildung und Führerscheinprüfung und der erfolgten Wiedergutmachung an der Tankstelle wolle sie ihm eine Chance geben. Aber sie warnt ihn: "Ich behalte Sie im Auge." Nach dem Urteil geht der 32-Jährige zu ihr, gibt ihr die Hand und bedankt sich.

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