Prozess in Bonn Unschuldig angezeigt und verprügelt

TROISDORF/BONN · Dass er seine Nachbarin nach deren Trennung von ihrem Freund getröstet hatte, bereut ein 32-Jähriger aus Troisdorf heute sehr: Als die 23-Jährige nach einiger Zeit wieder mit ihrem Ex-Freund zusammengekommen war, hatte sie diesem erzählt, der Nachbar habe sie mehrfach vergewaltigt.

In diese Lügengeschichte, die sie offenbar erfunden hatte, um den sexuellen Kontakt mit dem Nachbarn aus dem Mehrfamilienhaus zu rechtfertigen, hatte sich die Bankangestellte immer mehr verstrickt: Die Mär von den Vergewaltigungen hatte sie nicht nur ihrem Freund, sondern auch dessen und ihren Eltern erzählt. Der Nachbar wurde von ihr sogar angezeigt.

Der unrühmliche Höhepunkt der Falschbelastung, für die sich die 23-Jährige und ihr Freund nun vor dem Bonner Landgericht verantworten mussten: Der Nachbar war von dem Pärchen am 6. Juni 2011 in eine Falle gelockt worden. Weil dem 32-Jährigen für die angeblichen Vergewaltigungen eine Abreibung verpasst werden sollte, hatte die Angeklagte ihn unter einem Vorwand zu einem Feldweg gelockt.

Bei einem gemeinsamen Spaziergang hatte sie ihn gebeten, an einer Kreuzung auf sie zu warten, da sie mal kurz in den Wald müsse. Daraufhin waren der Freund der 23-Jährigen sowie vier weitere maskierte Männer erschienen. Sie hatten das Opfer mit Baseballschlägern niedergeschlagen, ins Gesicht geschlagen und getreten. Zudem waren dem 32-Jährigen die Hände und Füße mit Kabelbindern gefesselt worden.

Dann hatten die Maskierten ihn mit einem Messer bedroht und ihn laut Anklage unter anderem gewarnt: "Wenn du die Polizei rufst, dann bist du tot. Wir finden dich. Das ist die Porzer Mafia." Anscheinend hatten die Männer das gefesselte Opfer dann auf eine Wiese getragen und dort liegen lassen. Der 32-Jährige, der unter anderem mehrere Platzwunden im Gesicht erlitten hatte, konnte sich jedoch nach einigen Minuten selbst befreien.

Im Prozess legten die beiden Angeklagten nun umfassende Geständnisse ab. Die Bankangestellte ist bereits im vergangenen Jahr vom Siegburger Amtsgericht zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 2550 Euro (85 Tagessätze à 30 Euro) wegen falscher Verdächtigung verurteilt worden.

Nun sprachen die Bonner Richter das Duo der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Sie erhielt eine 15-monatige Bewährungsstrafe, er eine zehnmonatige. "Die Riesendummheit ist weniger zu bestrafen als die Riesensauerei", so der Kammervorsitzende. Das Opfer bekommt von den Angeklagten 5000 Euro Schmerzensgeld.

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