Todesfall von 2011 Troisdorfer erstach Stiefvater seiner Frau

TROISDORF/BONN · Nach drei Jahren hat ein heute 46 Jahre alter Mann sein Schweigen zum Vorwurf, den Stiefvater seiner Ehefrau getötet zu haben, gebrochen. Am 16. Verhandlungstag in dem Wiederaufnahmeverfahren vor dem Bonner Landgericht gestand der Angeklagte, den 72 Jahre alten Troisdorfer mit einem Messer erstochen zu haben.

Im ersten Prozess war der 46-Jährige aus Rheinland-Pfalz im Sommer 2012 wegen Totschlags zu neun Jahren Gefängnis verurteilt worden. Seine mit auf der Anklagebank sitzende 43 Jahre alte Ehefrau wurde der Beihilfe schuldig gesprochen und bekam viereinhalb Jahre Haft. Doch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob dieses Urteil auf. Die Bundesrichter hielten es für denkbar, dass der Mann aufgrund der ausgewerteten Handydaten "als möglicher Täter ausscheidet".

In der Nacht zum 7. Februar 2011 wurde das Opfer in einem Mehrparteienhaus niedergestochen und später leblos im Treppenhaus aufgefunden. Der BGH hatte moniert, dass die "Todeskernzeit" laut dem rechtsmedizinischen Gutachten zwischen 0 Uhr und 1.18 Uhr lag. Der Angeklagte hatte allerdings kurz nach Mitternacht mit seiner Ehefrau telefoniert. Dabei war sein Handy in der dem Tatort benachbarten Funkzelle eingeloggt.

Dass er doch der gesuchte Täter ist, hat der Angeklagte nun in der seit Februar laufenden Neuverhandlung gestanden. Sein Verteidiger verlas eine Erklärung, in der auch begründet wurde, warum das Geständnis erst jetzt erfolgte. Der 46-Jährige hatte demnach große Angst, dass sich seine Familie, vor allem seine Kinder, von ihm abwenden könnten, wenn sie die Wahrheit erfahren. Von seiner Ehefrau ist er inzwischen zum zweiten Mal geschieden. Die Staatsanwaltschaft war in der Anklage davon ausgegangen, dass das Motiv im Scheidungsverfahren des Opfers mit der Mutter der angeklagten Frau lag. Laut dem Geständnis liegt der Grund für die tödliche Messerattacke jedoch vor allem im persönlichen Verhältnis zwischen dem 46- und dem 72-Jährigen. Angeblich hat der Ältere den Angeklagten mehrfach beleidigt und unter anderem behauptet, er habe eine Beziehung mit der Mutter des 46-Jährigen gehabt.

Zudem soll der Troisdorfer gedroht haben, dies in der gesamten Familie zu erzählen, falls sich der Angeklagte und seine Frau nicht aus seinem Scheidungsverfahren heraushielten. Um das spätere Opfer zur Rede zu stellen, will der 46-Jährige in der Tatnacht nach Troisdorf gefahren sein. Da er eine gewaltsame Auseinandersetzung befürchtete, habe er ein Messer mitgenommen. Damit habe er sofort zugestochen, als der 72-Jährige ebenfalls mit einem Messer in der Hand die Tür öffnete. Seine Ehefrau, die während des Verlesens der Erklärung weinte, wusste davon angeblich bis zum Anruf kurz nach Mitternacht nichts.

In dem Gespräch habe er sie um Beschaffung eines Alibis gebeten - was sie auch tat. Sollte das Gericht diesen Angaben folgen, dürfte die Frau nicht verurteilt werden, da die Strafvereitelung zugunsten Angehöriger straffrei ist. Der Prozess wird fortgesetzt.

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