1028. Johannesgeding der Vereinigung in Bergheim Fischereibruderschaft prüft Erbenregel

TROISDORF · Zwei Brote, Salz und Pfeffer zieren die Plätze jedes Fischereibruders beim Johannesgeding am Samstagmittag im Fischereimuseum in Bergheim.

 Der Vorstand (v.l.): Sebastian Schell (Beisitzer), Hans-Erich Engels (2. Brudermeister), Günther Boss (Beisitzer), Günter Engels (1. Brudermeister), Detlev Klein (Beisitzer) und Paul Heinz Mertens (Beisitzer).

Der Vorstand (v.l.): Sebastian Schell (Beisitzer), Hans-Erich Engels (2. Brudermeister), Günther Boss (Beisitzer), Günter Engels (1. Brudermeister), Detlev Klein (Beisitzer) und Paul Heinz Mertens (Beisitzer).

Foto: Franziska Bähr

Die Verpflegung der Brüder bei dieser jährlichen Versammlung ist eine alte Tradition, die bereits bei der Gründung des Vereins im Jahr 987 eingeführt worden war.

Die beiden Brote finden sich auch auf dem Wappen der Bruderschaft wieder. Sie sind neben der heiligen Adelheid abgebildet, der Äbtissin des Klosters Vilich, dem die Bruderschaft zu Bergheim an der Sieg im Mittelalter unterstellt war und jeden dritten Fisch, das sogenannte "Vilicher Drittel", als Steuer abgeben musste.

Umrundet wird das Wappen von 14 roten Kugeln auf goldenem Grund, die die ursprünglich 14 Stammfamilien repräsentieren, die die Mitglieder des Vereins stellten. Von diesen 14 Familien stellen auch 1028 Jahre später noch neun Familien die Mitglieder. Doch nur eheliche männliche Nachkommen können der Bruderschaft beitreten. Diese alte Regel war auch ein Thema auf der Tagesordnung der Versammlung.

"Es ist eine Jahrhunderte alte Regel, die in Zeiten der Gleichberechtigung häufig diskutiert wird. Es gibt seit einigen Jahren einen Förderverein, der jedem offen steht. Wir werden uns in Zukunft Gedanken machen, auf welchem Weg die Erbenregel modifiziert werden kann", so der erste Brudermeister Günter Engels.

Neben diesem Punkt gab er einen Rückblick auf das vergangene Halbjahr, besprach mit den Fischerbrüdern Maßnahmen zur Pflege und Reinigung des Gewässers und diskutierte über die Erneuerung einiger Grenzsteine.

Die Bruderschaft ist alleinige Inhaberin der Fischereirechte. Dies ist in Deutschland einmalig, da die Fischereirechte in öffentlichen Gewässern ansonsten den Gebietskörperschaften zustehen.

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