Gerichtsurteil im Troisdorfer Fall Fast fünf Jahre Haft für Handel mit Kokain

Troisdorf/Bonn · Betreiber eines Kulturvereins beschaffte sich Drogen in Oberhausen und vertrieb sie in der eigenen Bar. Bewährungsstrafe für Freundin.

Der direkte Gang ins Gefängnis bleibt einer 27 Jahre alten Frau aus Troisdorf erspart: Die Beteiligung an den Drogengeschäften ihres Lebensgefährten haben für die gelernte Rechtsanwaltsgehilfin eine zweijährige Bewährungsstrafe zur Folge. Das Bonner Landgericht sprach die Angeklagte des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge schuldig.

Der 42 Jahre alte Partner der Frau wird die kommenden Jahre hingegen im Gefängnis verbringen müssen. Er wurde für den Handel mit mehr als 500 Gramm Kokain zu insgesamt vier Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Aus rechtlichen Gründen mussten bei dem Troisdorfer zwei Einzelstrafen in Höhe von 21 Monaten sowie drei Jahren gebildet werden.

Wie berichtet, konsumierte der Betreiber eines Kulturvereins in Troisdorf-Sieglar selbst Kokain. Um den Eigenbedarf finanzieren zu können, stieg der vorbestrafte Mann ins Drogengeschäft ein. Das Kokain besorgte er sich bei den Mitgliedern einer Bande in Oberhausen. Anschließend wurde das Rauschgift in der eigenen Bar verkauft.

Dass die Freundin des Dealers die Chance einer Bewährung erhielt, lag vor allem an der von ihr geleisteten Aufklärungshilfe. Bereits im Laufe der Ermittlungen räumte die Mutter eines gemeinsamen Kindes ein, dass sie das Kokain mit ihrem Partner gemeinsam und auch alleine in Oberhausen abgeholt hatte. Zudem identifizierte sie zwei Personen, von denen das Dealerpärchen die Drogen bekommen hatte.

Laut Urteil war der 42-Jährige die treibende Kraft hinter dem Drogenhandel. Der Angeklagte äußerte sich erst in der mündlichen Hauptverhandlung zu den Vorwürfen und bestätigte die Angaben seiner Freundin. Die Behauptung des Mannes, nahezu die Hälfte des eingekauften Kokains selber konsumiert zu haben, glaubten die Richter ihm allerdings nicht. Sie gingen davon aus, dass der Troisdorfer zwischen Herbst 2013 und März 2014 Drogen im Wert von 40 000 Euro verkauft hat.

Dieses Geld kann sich der Staat nun bei dem Paar zurückholen, da die Kammer im Urteil 40 000 Euro als sogenannten Wertersatzverfall festlegte. Einen Teil des Geldes haben die Angeklagten bereits unfreiwillig gezahlt: Bei Durchsuchungen im Frühjahr dieses Jahres wurden 13 000 Euro Bargeld sichergestellt.

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