75 Schüsse auf Haus BGH hebt Bonner Urteil auf

TROISDORF/BONN · Neu verhandelt werden muss der Fall eines 54 Jahre alten Optikermeisters aus Troisdorf, der 75 Mal auf sein ehemaliges Haus am Niedersachsenring geschossen hatte. Der Bundesgerichtshof hob jetzt das Urteil der Bonner Schwurgerichtskammer von 2013 auf.

Für die Schüsse am 2. September 2012 hatten die Bonner Richter den Angeklagten zu drei Jahren Haft wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz verurteilt. Auch wurde die Unterbringung des Mannes, der sich laut Urteil mal als Sohn Gottes bezeichnete, in der Psychiatrie angeordnet.

Der Mann fühlte sich von seiner ehemaligen Freundin und deren Tochter hintergangen und um sein Haus gebracht. Aus Rache hatte er aus einer Pistole und zwei Revolvern aufs Haus geschossen - verletzt wurde niemand. Vom Landgericht wurden "krankhafte Wahnvorstellungen" und eine verminderte Schuldfähigkeit gesehen.

Die Richter am Bundesgerichtshof monierten, dass "eine mögliche Schuldunfähigkeit des Angeklagten ... nicht rechtsfehlerfrei ausgeschlossen" worden sei. Wann der Fall von einer anderen Strafkammer des Landgerichts neu verhandelt wird, steht noch nicht fest.

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