Prozess gegen Hennefer 47-Jähriger soll geistig Behinderte missbraucht haben

TROISDORF/BONN · Ein 47-Jähriger soll von 2010 bis 2011 eine geistig schwer behinderte 14-Jährige sexuell missbraucht haben. Im Prozess geht es nun um die Frage, ob der Mann die Widerstandsunfähigkeit des Mädchens ausnutzte.

Die Anklage gegen den schmächtigen Mann auf der Anklagebank wiegt schwer: Der 47-Jährige soll von 2010 bis 2011 eine geistig schwer behinderte 14-Jährige sexuell missbraucht haben, indem er ihre Widerstandsunfähigkeit ausnutzte. Die Taten sollen im Haus der Eltern des Mädchens in Troisdorf und in der Wohnung des Mannes in Hennef passiert sein. Nun sitzt der 47-Jährige vor der Bonner Jugendschutzkammer und streitet erst einmal alles ab.

"Ich kann mich nicht erinnern, sie mal angepackt zu haben", erklärt der Angeklagte zu den Vorwürfen. Und über sich selbst sagt er, er sei seit einem Fahrradunfall 2008 Alkoholiker.

Die Eltern der heute 18-Jährigen kenne er gut, er sei jahrelang ihr Nachbar gewesen, sagt der alleinstehende Mann, der inzwischen in einer Betreuteneinrichtung lebt. Und auch nachdem er nach Hennef gezogen sei, habe er die Familie regelmäßig jedes zweite Wochenende, besucht. Mit dem Mädchen habe er viel Zeit verbracht, er habe sie und ihre zwei Brüder mit ins Schwimmbad genommen.

Die Anklage wirft ihm vor, das Mädchen dort in einer Umkleidekabine missbraucht zu haben. Das aber, so beteuert er nun, stimme nicht. Fest steht: Das Mädchen war häufig bei ihm zu Hause, auch von Weihnachten bis Silvester 2010. "Warum?" will Kammervorsitzender Wolfgang Schmitz-Justen wissen. Der Angeklagte zuckt die Schultern und antwortet: "Sie wollte zu mir kommen." Ob es an den Zuständen bei ihr zu Hause lag, fragt der Richter. Der 47-Jährige zuckt erneut mit den Schultern: "Ich weiß nicht, kann sein."

Die Eltern hatten jedenfalls kein Problem damit, dass sich ihre Tochter häufig beim Angeklagten aufhielt und dort auch übernachtete. Und es störte sie auch nicht, dass der bei einem seiner Besuche im Bett des Mädchens schlief. Sie waren es auch nicht, die den Mann anzeigten, sondern die Behindertenschule, die das Mädchen besuchte und wo sie beschrieb, was der 47-Jährige und sie angeblich miteinander machten. Die Staatsanwaltschaft hat keinen Zweifel an ihren Schilderungen, und auch die beauftragte Gutachterin bezeichnet das Mädchen als glaubwürdig. Nun geht es entscheidend um die Frage, ob die Behinderte dem Willen des Angeklagten etwas entgegensetzen konnte.

Der ändert nach Beratung mit seinem Verteidiger seine Aussage und gibt schließlich zu: Als er im Bett des Mädchens geschlafen habe, sei es zu Berührungen gekommen. Aber mehr sei nie gewesen. Der Prozess wird fortgesetzt.

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