Letzte Ruhe in Swisttal Ein Friedwald für Heimerzheim

SWISTTAL-HEIMERZHEIM · "Kurz vor der Genehmigung" steht laut Bürgermeister Eckhard Maack der geplante Friedwald im Park von Burg Heimerzheim.

Wie er in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschusses (HFB) erklärte, sei es inzwischen gelungen, die Belange von Natur- und Landschaftsschutz mit entsprechenden Auflagen in das Vorhaben zu integrieren. Die Untere Landschaftsbehörde des Rhein-Sieg-Kreises sei zurzeit noch mit einigen Prüfungen befasst, wie Gemeindesprecher Bernd Kreuer erläuterte.

Wie berichtet, soll in einem 30 Hektar großen Mischwald von Burg Heimerzheim ein Bestattungswald als so genannter Friedwald entstehen, betrieben von der Friedwald GmbH. Bei dieser Bestattungsform wird ein markierter Baum als letzte Ruhestätte gewählt, in dessen Wurzelbereich die Asche Verstorbener in biologisch abbaubaren Urnen beigesetzt wird. Bürgermeister Maack zeigte sich im HFB überzeugt, dass das Projekt überregionale Strahlkraft haben und so positive Effekte für die Gemeinde Swisttal und ihren Ortsteil Heimerzheim haben werde.

Anlass waren Beratung und Entscheidung über einen Bürgerantrag des Naturschutzvereins "Rettet Bäume & Biotope". Darin wurde gefragt, wie viele Bestattungen der Friedwald von gemeindeeigenen Friedhöfen abziehen und welche wirtschaftlichen Auswirkungen dies für die Gemeinde haben werde. Der Naturschutzverein beantragte zudem, dass der Friedwald abgelehnt werden sollte, wenn sich für die Gemeindekasse ein Minus ergeben oder wenn nach Abzug der Mindereinnahmen ein Gewinn unter 10 000 Euro liegen würde. Die Fraktionen im HFB waren sich jedoch einig, diesen Antrag abzulehnen.

"Gut und richtig" sei allerdings eine Klausel bezüglich eines Ausgleichs für die Gemeinde, wie etwa Hanns-Christian Wagner (CDU) formulierte. Im Vertrag zwischen Gemeinde und Friedwald GmbH als Betreiber werde von jährlich fünf Bestattungen von versorbenen Swisttaler Bürgern im Friedwald ausgegangen, erläutert die Verwaltung. Als Ausgleich für ihren jährlichen Aufwand und die fünf Bestattungen sei vertraglich geregelt, dass die Gemeinde drei Prozent an den Nettoumsätzen durch Baumverkäufe erhalten solle. Zudem zahle die Betreiberin der Gemeinde 300 Euro für jede Beisetzung, die über die genannten fünf Bestattungen jährlich hinausgehen, bis zu maximal 3000 Euro pro Jahr.

Eine Rücknahme des Antrags auf Einrichtung des Friedwaldes, wie vom Antragsteller gefordert, komme nicht in Betracht, da dies möglicherweise Schadensersatzansprüche zur Folge haben würde.

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