Swisttaler Gemeinderat Zeichen gegen Quarzkies-Tagebau

SWISTTAL · Einstimmig verabschiedet hat der Rat der Gemeinde Swisttal eine Resolution an die Bezirksregierung Arnsberg zum beantragten Quarzsand- und Quarzkiestagebau in Straßfeld im Bereich der Landstraße 182/Kreisstraße 3.

 Die bestehende Kiesgrube zwischen Heimerzheim und Straßfeld.

Die bestehende Kiesgrube zwischen Heimerzheim und Straßfeld.

Foto: Wolfgang Henry

In der Resolution dokumentiert der Rat seine Ablehnung des Vorhabens und fordert die Bezirksregierung Arnsberg auf, den Antrag ihrerseits ebenfalls bereits im jetzigen Stadium im Rahmen der Umweltverträglichkeitsvorprüfung abzulehnen.

Die Bezirksregierung soll dem Antragsteller deutlich machen, dass bestimmte Konfliktpotenziale in Bezug auf die Schutzgüter nicht lösbar seien, was zur Ablehnung des Antrags führen müsse. Die Schutzgüter Mensch, Tiere, Pflanzen, Klima/Luft, Landschaft und Landschaftsbild hätten Vorrang gegenüber Quarzsand- und Quarzkiestagebau.

Unter anderem argumentiert die Resolution damit, dass das Vorhaben den Vorgaben aus den regionalen und kommunalen Planungen für den beantragten Bereich widerspreche. So sei im Landesentwicklungsplan (LEP) die beantragte Fläche als "Freiraum" dargestellt und im Regionalplan-Teilbereich "Weißer Quarzkies im Raum Kottenforst/Ville" als Abbaugebiet nicht enthalten. Es widerspreche somit den landesplanerischen Entwicklungszielen. Darüber hinaus widerspreche das geplante Abgrabungsgebiet der kommunalen Bauleitplanung, weil es nicht zu den im Flächennutzungsplan (FNP) der Gemeinde dargestellten drei Konzentrationszonen für Kiesabgrabungsflächen zähle.

Wie berichtet, hat ein örtlicher Unternehmer einen neuen Quarzsand- und Quarzkiestagebau in Straßfeld in nur rund 140 Metern Entfernung von der Wohnbebauung. Über die Abgrabung hinaus sind auch Kiesaufbereitung und ein Fertigbetonwerk in der Grube beantragt. Die Fläche liege außerhalb der im Regionalplan dafür vorgesehenen Abgrabungsbereiche und unterliege aufgrund ihrer Größe von 13,4 Hektar insbesondere aufgrund kumulativer Umweltauswirkungen der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung, so die Feststellung der Bezirksregierung Arnsberg mit ihrer für Bergbau zuständigen Abteilung. Die Verwaltung informierte den Rat nun über die Rechtsauffassung der Bezirksregierung Arnsberg, dass "die im Flächennutzungsplan dargestellten Vorrangzonen für Abgrabungen nicht eins zu eins aus der 11. Änderung des bisherigen Flächennutzungsplans übernommen werden durften". Die damalige Untersuchung sei nach Ansicht der Bezirksregierung nicht mehr ausreichend, weil sich die Kriterien für harte (zum Beispiel Wald- oder Naturschutzgebiete oder militärische Schutzgebiete) und weiche Tabuzonen (zum Beispiel immissionsschutzrechtliche Mindestabstände zur Wohnbebauung) weiterentwickelt hätten. Deshalb müsse erneut ein gesamträumliches Konzept entwickelt werden.

"Diese Information zum Flächennutzungsplan hat neue Aktualität und Qualität", stellte Jürgen Pump (CDU) fest. Genau deshalb sei es wichtig, so Gisela Hein (SPD), dass der Rat mit der Resolution ein eindeutiges Zeichen setze. Den Vorschlag von Monika Wolf-Umhauer, den Zusatz "ein Abstand zur Wohnbebauung unter 300 Metern ist nicht hinzunehmen", lehnten die anderen Fraktionen ab. Eine Abstandsdiskussion wolle man nicht beginnen.

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