Unwetter in Odendorf Wasser in den Kellern im Neubaugebiet

SWISTTAL-ODENDORF · SPD fragt nach den Ursachen der Überflutungen im Bendenweg. Regenrückhaltebecken soll saniert werden

Unzufrieden mit der Situation im Neubaugebiet am Bendenweg ist die Bürgermeisterkandidatin von SPD und Grünen, Gisela Hein. Mehrere Anwohner hätten Kritik an der Gemeinde und am Erschließungsträger geäußert: Überschwemmte Keller aufgrund fehlerhafter Entwässerung, ein Regenrückhaltebecken, aus dem das Wasser nicht ablaufe, kein schnelles Internet, mit Unkraut überwucherte Schuttberge, ungepflegte Spielplätze und Grünflächen, fehlende Fußwege, keine Verkehrsberuhigung, mangelhafte Beleuchtung. Dies sei der Gemeindespitze zum Teil seit Jahren bekannt. Hein richtete nun bezüglich der genannten Kritikpunkte Fragen an Bürgermeister Eckhard Maack.

In der Vorlage für den Planungsausschuss nimmt die Verwaltung zu den Fragen Stellung. Die Kellerüberflutungen nach den Wolkenbrüchen seien nicht auf die Felddrainage zurückzuführen. Durch den Dauerregen vor dem Wolkenbruch seien die Böden gesättigt gewesen. Daher hätten die angrenzenden Felder den Niederschlag nicht mehr aufnehmen können, das Wasser sei dann auf die Grundstücke geflossen und in die Keller eingedrungen. Die Versickerungsfähigkeit des Regenrückhaltebeckens sei nicht mehr ausreichend. In Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde und dem Erftverband und in Zusammenarbeit mit einem Ingenieur-Büro werde nach den Ursachen geforscht und Sanierungsmöglichkeiten untersucht.

Bei den "Schuttbergen" handele es sich um vom Erschließungsträger gelagerten Boden für die Modellierung der Ausgleichsflächen. Der Erschließungsträger sei aufgefordert worden, den fehlenden Gehweg am Bendenweg zeitnah fertigzustellen. Nach Aussage des Erschließungsträgers soll mit den Bauarbeiten noch im Herbst begonnen werden, um auch die Haltestellen für den Landhüpfer anfahren zu können. Es werde noch abgestimmt, ob der dann erforderliche Kreisverkehr provisorisch oder endgültig hergestellt wird.

Gemäß städtebaulichen Vertrags sei der Erschließungsträger bis zur Übernahme von Straße, Kanal und Beleuchtung bei Problemen zuständig. Sofern Probleme von Anliegern an die Gemeinde herangetragen worden seien, habe die Gemeinde diese weiterzuleiten oder zwischen Anwohnern und dem Erschließungsträger zu vermittelt.

Dazu wiederum Hein: "Fehler und Mängel werden zwar eingestanden, man will sich aber nicht festlegen, wann diese beseitigt werden sollen. Zuständigkeiten werden zwischen Gemeindeverwaltung und Erschließungsträger hin und her geschoben." ga/hpf

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort