Inklusion Landeszuwendungen decken die Ausgaben nur geringfügig

RHEIN-SIEG-KREIS · Etwa 1,2 Millionen Euro will die Landesregierung dem Rhein-Sieg-Kreis und seinen 19 Städten und Gemeinden im Februar 2015 für die schulische Inklusion zur Verfügung stellen.

Insgesamt schüttet das Land für die Kommunen in den kommenden fünf Jahren 175 Millionen Euro dafür aus. Allerdings fallen die Zuwendungen der ersten Zahlung je nach Kommune sehr unterschiedlich aus. Entsprechend differenziert sind auch die Reaktionen aus dem linksrheinischen Rhein-Sieg-Kreis.

Nach Angaben des NRW-Schulministeriums erhält die Gemeinde Alfter 15 436,02 Euro für bauliche Investitionen. Laut Michael Schmeken, Fachgebietsleiter für Schule, Kultur, Sport, Öffentlichkeitsarbeit, ist das ein erster positiver Schritt. Zur Inklusion habe die Gemeinde zum Schuljahr 2014/15 an der Gemeinschaftsgrundschule Oedekoven das sogenannte gemeinsame Lernen eingeführt.

Dafür werde die Offene Ganztagsschule (OGS) der Grundschule nach den Herbstferien Räume in der Hauptschule beziehen. So könnten fünf zusätzliche Klassenräume im Grundschulgebäude auch für das gemeinsame Lernen bereitgestellt werden. Dafür notwendige Arbeiten an der Hauptschule hätten etwa 30.000 Euro gekostet, erläutert Schmeken. Somit könne durch die Landeszuweisung die Hälfte der Kosten gedeckt werden. Wie viel die schulische Inklusion die Gemeinde letztlich kosten werde, sei realistisch aber nicht einzuschätzen.

"Mit 76.500 Euro kann man nicht viel machen", sagt Markus Schnapka, Sozialdezernent der Stadt Bornheim. Er rechnet damit, dass die Stadt allein für die Ausstattung und Personalkosten rund 465.000 Euro benötigt. Geld, dass die Kommune nicht habe. "Uns ist klar, dass auch die Kommune ihren Teil beitragen muss, aber wir mögen es nicht, wenn das Land eine unzureichende Finanzplanung macht."

Wie viel Geld zudem in bauliche Veränderungen investiert werden muss, kann der Sozialdezernent noch nicht beziffern. Um die Kosten so niedrig wie möglich zu halten, ist es laut Schnapka eventuell aber möglich, erst einmal die Schulen umzurüsten, die sowieso umgebaut werden müssen. Die Stadt Bornheim werde nicht alle Schulen mit einem Schwung barrierefrei machen können.

Nicht mehr als "ein Tropfen auf den heißen Stein" ist nach Ansicht von Marion Lübbehüsen, Pressesprecherin der Stadt Meckenheim, die Zuwendung des Landes von rund 39 400 Euro. Zwar gebe es für bauliche Veränderungen an den Schulen noch zusätzlichen Zuschüsse, für personellen Mehrbedarf und notwendige Schulungen allerdings nicht.

Ein Problem sei, dass Schulen nie wissen, welche bauliche Veränderung notwendig und sinnvoll ist, wenn ein Kind mit einer Behinderung an die Schule kommt, die es bis dahin dort noch nicht gab. Beispiel: Für Kinder im Rollstuhl sei jüngst an einer Schule ein Gitter in Treppennähe angebracht worden, welches das Wegrollen verhindern soll. "Mit dem Gitter hatte wiederum ein blindes Kinder Probleme", sagt Lübbehüsen.

Dass die finanzielle Ausstattung nicht ausreichen werde, macht auch Peter Feuser, Pressesprecher der Stadt Rheinbach, deutlich. Schließlich mache das inklusive Lernen eine ganze Reihe von baulichen Veränderung notwendig - wie den Einbau von Aufzügen oder automatische Türöffnungen. Die Stadt Rheinbach soll zunächst etwa 49.500 Euro bekommen. Außerdem, so Feuser, werden die Kosten für Lehr- und Lernmittel ebenso steigen wie die Personalkosten.

"Die Kosten für eine personelle Inklusionshilfe, um die Teilnahme eines Kindes am Regelunterricht gewährleisten zu können, sind mit jährlich circa 10.000 Euro anzusetzen. Ein entsprechender Bedarf wird wachsen, da eine notwendige, individuelle und sonderpädagogische Förderung in den Regelschulen nicht geleistet werden kann", erklärt Feuser.

Die Gemeinde Swisttal soll etwa 19.000 Euro bekommen. "Damit können wir schon etwas anfangen", sagt Sprecher Peter Nitschke. "Wir haben in der Gemeinde nicht so hohe Fallzahlen." Generell müsse an den drei Grundschulen und der Sekundarschule aber auf jeden Einzelfall reagiert werden. Denn: Komme ein Kind im Rollstuhl, seien andere Anpassungen nötig, als für ein blindes Kind. Die Gemeindeverwaltung möchte die Diskussion, wofür das Geld verwendet werden soll, zunächst in den politischen Gremien führen.

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