Windenergie in Swisttal Konzentrationszonen: Gemeinde muss nachbessern

SWISTTAL · Die Bezirksregierung Köln hat Bedenken hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit des Teilflächennutzungsplans Konzentrationszonen für Windenergieanlagen der Gemeinde Swisttal.

Deshalb hat sie dessen Ablehnung angekündigt. Das teilten Beigeordnete Petra Kalkbrenner und Bürgermeister Eckhard Maack dem Swisttaler Rat in seiner Sitzung am Dienstagabend mit. Grund dafür sei neue "obergerichtliche Rechtsprechung".

Insbesondere das durch die Gerichte entwickelte Transparenzgebot erfordere Ergänzungen zu den Themen Potenzialflächenauswahl, Artenschutz, Höhenbegrenzungen und Aussagen zu Belangen, selbst dort, wo keine Betroffenheit vorliege, so die Verwaltungschefs.

Die Bezirksregierung werte die "fehlende schlagwortartige Information zu Umweltbelangen bei der ortsüblichen Bekanntmachung" als Kriterium, das zur Rechtsunwirksamkeit führe. Das Ganze hat mehrere Konsequenzen: Das Verfahren soll zurückgezogen und eine neue öffentliche Auslegung beschlossen werden.

Darüber hinaus wird die Bezirksregierung jedoch vier Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 75 Metern genehmigen müssen, deren Bau die Firma Enercon 2005 beantragt hatte. Die Anlagen sollen gegenüber der Fläche Bendenweg, jenseits der B 56 in Richtung Essig, errichtet werden.

Nach Aussage der Bezirksregierung könne diesem Antrag kein Planungsrecht der Gemeinde entgegen gehalten werden. "Daran können Sie sehen, wie wichtig es ist, eine konkrete Aussage über Konzentrationszonen zu treffen", stellte Bürgermeister Maack fest. Wenn solche Konzentrationsflächen ausgewiesen sind, können auch nur dort Windenergie-Anlagen errichtet werden. Andere Flächen sind damit ausgeschlossen.

Auf diese Weise will Swisttal mit dem Teilflächennutzungsplan Wind steuernd eingreifen und "Wildwuchs" von Anlagen verhindern. Dieses Ziel wurde nun in Hinblick auf die bereits beantragten vier Anlagen bei Odendorf verfehlt. Wie Pressesprecher Bernd Kreuer auf Anfrage erklärte, liegen zurzeit keine weiteren Anträge vor.

Allerdings würden alle weiteren Anträge den Vorgaben des Teil-Flächennutzungsplans Konzentrationszonen für Windenergieanlagen unterliegen, die wie geplant ausgewiesen werden sollen. Wie berichtet, soll es auf dem Gebiet der Gemeinde Swisttal drei Konzentrationszonen für Windenergienutzung mit insgesamt 78 Hektar Größe entlang der Autobahn 61 geben.

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