Scharka-Virus in Swisttal Grünstreifen in der Feldflur

SWISTTAL-ODENDORF · Nach der Rodung von 200 Metern Pflaumengehölzen bei Odendorf wird das Ufer des Grabens neu bepflanzt.

 Pflaumen können vom Scharka-Virus befallen werden.

Pflaumen können vom Scharka-Virus befallen werden.

Foto: Hans-Peter Fuß

Hat die Gemeinde Swisttal bei der Bekämpfung des Scharka-Virus an einer 200 Meter langen Hecke von Pflaumengehölzen bei Odendorf zu spät oder falsch gehandelt? Nein, sagt die Gemeinde, die Entfernung der Pflanzen sei in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer erfolgt (der GA berichtete).

Anderer Ansicht ist Norbert Phiesel vom Verein "Rettet Bäume & Biotope". Er meint, am Graben "Die Wässers" im Feld bei Odendorf habe es zwar keine Gefahr für die umliegenden Ackerflächen gegeben. "Aber was ist mit gefährdeten Gehölzen in den nahe gelegenen Haus- und Nutzgärten? Es hat also sehr wohl eine Gefährdung gegeben, die erst durch die verzögerte Reaktion bei der Bekämpfung entstanden ist, wenn nicht sogar eine noch nicht bekannte Verbreitung des Scharka-Virus auf andere empfängliche Steinobstsorten", so Phiesel.

Für die Bekämpfung des Scharka-Virus gebe es laut Seuchengesetz eine Verordnung, in der alle Schritte klar geregelt seien. Phiesel weiter: "Da die Behörden die Bürger nicht warnen, wie es vorgeschrieben ist, raten wir allen Besitzern von Steinobstpflanzen in der Nähe, diese auf die sichtbaren Symptome (helle Kreisringe auf den Blättern und verkümmerte ungenießbare Früchte) hin zu überprüfen."

Der Verein stellt die Frage, warum die Neupflanzung nun auf die andere Seite des Grabens direkt an und auf dem Feldweg erfolgen soll. Der bereits jetzt schon schmale Feldweg werde dadurch noch mehr verengt und müsse dann regelmäßig freigeschnitten werden.

Pflege mit Maschinen ist umstritten

Dieser Pflegeaufwand sei vermeidbar und koste unnötig Steuergeld. Die Pflege mit Maschinen sei bei Naturschützern und Baumfachleuten sehr umstritten, da kein fachgerechter Beschnitt erfolge, sondern ein massives einseitiges Beschneiden. Dabei würden die Äste und Zweige mehr abgeschlagen als -geschnitten, die Gehölze würden verstümmelt und in ihrer Entwicklung erheblich beeinträchtigt.

Phiesel weiter: "Wir werden den Fortgang verfolgen und dafür sorgen, dass wieder Gehölze als Ersatz gepflanzt werden. Auch für das Erleben der Vielfalt der Landschaft sowie für ein ländliches Erscheinungsbild erachten wir dies für unumgänglich."

Es sei erstaunlich, warum nicht zugleich dem Plan "Oberflächengewässer und Grundwasser im Rhein/Rheingraben Nord, Stand Dezember 2014", entsprochen werde. Dieser Plan sehe für Swisttal vor, Grünstreifen von zwei Metern Breite beidseits von Bächen und Gräben in der Feldflur anzulegen, so Phiesel. Herausgeber dieser Richtlinie sei das NRW-Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz.

Wie berichtet, ist hingegen die Gemeinde Swisttal der Auffassung, sie habe in der Bekämpfung des Scharka-Virus in Abstimmung mit der Landwirtschaftskammer Bonn korrekt gehandelt.

Das sagt die Landwirtschaftskammer

Aus der Sicht der Kammer sieht der Fall so aus: Der Virusbefall am Graben "Die Wässers" sei am 12. Juli 2013 von einem Mitarbeiter des Pflanzenschutzdienstes der Kammer festgestellt worden, sagt Kammer-Sprecher Bernhard Rüb. Der Befall habe sich über eine Hecke entlang des Grabens auf einer Länge von 200 Metern erstreckt. Das Virus habe nur die Gattung Prunus geschädigt. Rüb: "Andere Pflanzenarten und insbesondere andere Baumarten können durch das Virus nicht infiziert werden."

Die Kammer habe die Gemeinde Swisttal am 30. Juli 2013 per amtlicher Anordnung über den Befall und die Bekämpfungsmaßnahmen informiert. Gleichzeitig sei die Rodung der Pflanzen angeordnet worden. Rüb weiter: "Roden heißt vollständige Entfernung der Pflanzen, im Gegensatz zur Fällung, bei der nur die oberirdischen Teile entfernt werden."

Ergänzend sei mit der Gemeinde mündlich vereinbart worden, dass die oberirdischen Pflanzenteile der befallenen Hecke bis zum 31. August 2013 entfernt und vernichtet werden, wie im Bescheid angeordnet. Für die Entfernung der Wurzelstöcke sei dagegen ein späterer Termin eingeräumt worden, spätestens jedoch vor dem Wiederaustrieb im kommenden Frühjahr. Dies sei auf Wunsch der Gemeinde geschehen. Die Kammer habe dem Wunsch entsprochen, weil von den Wurzeln zunächst keine Verbreitungsgefahr des Virus ausgehe.

Rüb erläutert weiter: "Nachdem die Fällung und Vernichtung der oberirdischen Pflanzenteile fristgemäß durchgeführt wurde und die Gemeinde um Aufschub für die Entfernung der Wurzelstöcke gebeten hatte, bestand keine Veranlassung zur sofortigen Entfernung der Wurzelstöcke.

Aus Sicht des Pflanzenschutzdienstes soll auf die Nachpflanzung von Pflanzen der Gattung Prunus verzichtet werden. ga/hpf

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