Unfall in Swisttal Chauffeur des Nikolaus zieht Klage zurück

SWISTTAL/BONN · Den Nikolaus höchstpersönlich kutschierte ein Fahrer für den Ortsausschuss Swisttal durch die Gegend, als der Mann mit seinem Wagen gegen einen Baumstumpf prallte. Dafür wollte er jetzt Schadensersatz von der Gemeinde.

 Den Nikolaus kutschierte der Chauffeur durch die Gegend.

Den Nikolaus kutschierte der Chauffeur durch die Gegend.

Foto: dpa (Symbolbild)

Etwas mehr himmlischen Beistand hätte ein ehrenamtlicher Helfer am Nikolaustag des vergangenen Jahres gebrauchen können. In Buschhoven war der 69-Jährige mit einer wichtigen Person unterwegs: dem Nikolaus, der im Auftrag des Ortsausschusses Senioren besuchte und ihnen Präsente überbrachte.

Nach einem Halt um 17.30 Uhr am Karl-Kaufmann-Weg geschah jedoch ein teures Missgeschick: Der Chauffeur des Nikolaus, der kurzfristig für den vorgesehenen Fahrer eingesprungen war, fuhr gegen einen etwa 40 Zentimeter hohen Baumstumpf. Vor dem Bonner Landgericht verklagte er daraufhin die Gemeinde Swisttal auf die Zahlung eines Schadensersatzes für seinen beschädigten Kombi. Knapp 1700 Euro für die Reparatur verlangte er.

Der Kläger warf der Gemeinde vor, einen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht begangen zu haben. Mehrere Bäume hatten damals infolge eines Sturms am 5. Dezember gefällt werden müssen. Der Stumpf stand in einem Winkel von etwa 45 Grad entgegen der Fahrtrichtung. Allerdings ragte er nicht in die Fahrbahn hinein, sondern befand sich auf einer kleinen Grünfläche am Rand der Straße, auf der noch ein zweiter Baum stand.

Der 69-Jährige hatte nach eigenen Angaben mit der rechten Fahrzeugseite auf dem Bürgersteig angehalten. Dieser geht an der besagten Stelle ohne Kante fließend in die Straße über. Für den ortskundigen Fahrer war das Hindernis nach eigenen Angaben nicht zu erkennen: "Ich konnte den Stumpf beim Losfahren im Dunkeln nicht sehen."

Die Reparatur seines Autos muss der Kläger nun jedoch aus der eigenen Tasche bezahlen. Auf Anraten der Zivilrichter nahm der 69-Jährige die Klage am Mittwoch in der mündlichen Verhandlung zurück. Der Kammervorsitzende Stefan Bellin hatte zuvor Klartext geredet und angekündigt, dass die Klage ansonsten abgewiesen wird. "Ich kann nicht ausschließen, dass mir das auch passiert wäre", so Bellin. Allerdings sei es nicht richtig gewesen, auf dem Gehweg anzuhalten. In diesem Bereich könne die Gemeinde nicht gegen die Verkehrssicherungspflicht für Autofahrer verstoßen. Der Richter: "Dafür kann man niemanden haftbar machen."

Sichtlich geknickt verließ der 69-Jährige das Gericht. Noch einmal will er sich nicht als Fahrer für den Nikolaus zur Verfügung stellen: "Das mache ich nie wieder." Der Baumstumpf wurde inzwischen komplett entfernt.

(Aktenzeichen: LG Bonn 1 O 113/14)

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort