Verkehrssünder können sich bewähren Warnstufen vor dem Entzug

Das ist jedem notorischen Verkehrssünder wohl bewusst: Bei 18 Punkten ist der Lappen weg - diese Regelung gilt nach wie vor. Bevor es so weit kommt, gibt es aber einige Warnstufen.

Schon bei acht Punkten spricht das Straßenverkehrsamt Verwarnungen aus. Außerdem besteht für die Verkehrsteilnehmer die Möglichkeit, freiwillig an einem Aufbauseminar teilzunehmen. So besteht die Chance, Punkte "abzubauen".

Kritisch wird es ab 14 Punkten. Die Straßenbehörde ordnet die Teilnahme an dem Seminar an, womit dann aber keine Punkte getilgt werden können. Nur wenn sich der Führerschein-Inhaber freiwillig einer verkehrspsychologischen Beratung unterzieht, kann er zwei Punkte streichen lassen. Ab 18 Punkten wird der Führerschein eingezogen.

Frühestens nach sechs Monaten kann man eine neue Fahrerlaubnis bekommen. Verpflichtend ist dann die Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU).

Zwischen dem 1. Januar und dem 31. Oktober 2012 sprach das Straßenverkehrsamt in Siegburg 1238 Verwarnungen gegen Bürger des Kreises aus (Vorjahreszeitraum: 1076). 135 Mal (Vorjahr: 132 Mal) wurde die Teilnahme an einem Aufbauseminar verfügt. 49 Bürgern wurde der Führerschein entzogen. Im Jahr davor waren es im selben Zeitraum 65.

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