Kein Neuzuschnitt im Rhein-Sieg-Kreis Wahlkreisänderung ist vom Tisch

Düsseldorf · Die umstrittene Neuordnung der Landtagswahlkreise im Rhein-Sieg-Kreis ist offenbar vom Tisch. Wie Gerhard Papke, FDP-Landtagsabgeordneter aus Königswinter und Landtagsvizepräsident, mitteilte, haben die Koalitionsfraktionen SPD und Grüne am Dienstag einen Gesetzentwurf in den Düsseldorfer Landtag eingebracht, der auf den von Landesinnenminister Ralf Jäger (SPD) geplanten Neuzuschnitt der Landtagswahlkreise im Rhein-Sieg-Kreis komplett verzichtet.

 Protest gegen die geplante Neuzuschneidung: Anfang Februar hatten die Bornheimer FDP-Politiker Jörn Freynick (links) und Christian Koch zusammen mit Gerhard Papke (rechts) gezeigt, an welcher Stelle die Wahlkreisgrenze durch die Stadt verlaufen sollte.

Protest gegen die geplante Neuzuschneidung: Anfang Februar hatten die Bornheimer FDP-Politiker Jörn Freynick (links) und Christian Koch zusammen mit Gerhard Papke (rechts) gezeigt, an welcher Stelle die Wahlkreisgrenze durch die Stadt verlaufen sollte.

Foto: Roland Kohls

Ende Januar war die angedachte Reform bekannt geworden. Wie berichtet, gibt es Pläne des NRW-Innenministeriums, die Wahlkreise im Land zur nächsten Landtagswahl im Jahr 2017 neu zuzuschneiden. Hintergrund ist, dass die Wahlkreise, gemessen an den Einwohnerzahlen, ungefähr gleich groß sein sollen. In der aktuellen Gesetzesvorlage sind solche Neuzuschnitte für verschiedene Wahlkreise in NRW weiterhin vorgesehen, nicht aber für den Bereich des Rhein-Sieg-Kreises.

Dort hatte die Nachricht vom Januar lautstarken und überparteilichen Protest hervorgerufen. Bornheim wäre von den Absichten besonders betroffen gewesen. So sah der Vorschlag des Innenministeriums vor, dass rund 39 Prozent des Bornheimer Stadtgebiets - vermutlich die Rheinorte Hersel, Uedorf und Widdig - vom linksrheinischen Wahlkreis Rhein-Sieg-Kreis III an den rechtsrheinischen Wahlkreis Rhein-Sieg-Kreis IV abgetreten werden.

Ersterer sollte dafür um Weilerswist erweitert werden. Die Wahlkreise haben aktuell Ilka von Boeselager (CDU) und Achim Tüttenberg (SPD) inne. Auch die anderen beiden Rhein-Sieg-Wahlkreise, in denen Dirk Schlömer (SPD) und Andrea Milz (CDU) die Mandate besetzen, hätten verändert werden sollen. Dass Bornheim auf zwei Landtagswahlkreise, über den Rhein hinweg, aufgeteilt werden sollte, hatte für heftige Reaktion gesorgt, etwa bei den Mandatsträgern.

Der Rat der Stadt Bornheim hatte wiederum einstimmig eine Resolution gegen die Pläne beschlossen. Diese führten zu einer "künstlichen Trennung" der Stadt und ließen "die Entwicklung gewachsener Strukturen, Verkehrsverbindungen oder traditioneller und aktueller Zuordnungen weitgehend außer Acht", heißt es im Text der Resolution.

"Der Protest in Bornheim gegen die Pläne der Landesregierung war entsprechend lautstark und sehr begründet", teilte Papke gestern weiter mit. Die Differenz der Zahl der Wahlberechtigten in den Landtagswahlkreisen des Rhein-Sieg-Kreises liege unterhalb dessen, was einen veränderten Zuschnitt rechtlich erforderlich gemacht hätte. "Deshalb war es die einzig sinnvolle Lösung, die Pläne der Landesregierung zu beerdigen."

Zugleich haben sich SPD, CDU und Grüne am Dienstag mit einem gemeinsamen Gesetzentwurf auf die Einführung einer 2,5-Prozent-Hürde für die Kommunalwahlen in NRW geeinigt (siehe Kasten). Bei der Kommunalwahl im vergangenen Jahr waren in einzelnen Kommunen bis zu 13 verschiedene Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber in die Räte eingezogen. Das macht die Mehrheitsfindung immer komplizierter.

Die geplante Wiedereinführung einer Sperrklausel sei ein eindeutiges Signal, sagte SPD-Fraktionschef Norbert Römer: "Wir lassen uns die kommunale Demokratie nicht kaputt machen." Mit dem Gesetzentwurf für eine Sperrklausel reagiere der Landtag auf einen häufig geäußerten Wunsch aus Stadträten und Kreistagen, betonten die Fraktionen.

Die Sperrklausel stärke die Kommunalparlamente, sagte CDU-Fraktionsgeschäftsführer Lutz Lienenkämper. Der Gesetzentwurf stärke die Rolle der kommunalen Gremien gegenüber den hauptamtlichen Bürgermeistern und Landräten, versicherte Grünen-Fraktionschef Mehrdad Mostofizadeh.

Über die Wiedereinführung einer Sperrklausel waren sich die drei Fraktionen schon länger einig. Debattiert wurde zuletzt allerdings über ihre Höhe. Die Sozialdemokraten hatten sich noch im Juni für eine Drei-Prozent-Klausel ausgesprochen.

Stichwort Sperrklausel

Eine Sperrklausel soll dafür sorgen, dass bei Wahlen die Mandatsvergabe an eine Partei davon abhängig ist, dass eine bestimmte Zahl von Stimmen erreicht wird, so etwa die Fünf-Prozent-Hürde bei Bundes- und Landtagswahlen. Eine Sperrklausel soll verhindern, dass kleine Parteien in einem Parlament vertreten sind, so dass dieses zu stark zersplittert wird.

Bei Kommunalwahlen gibt es bis auf wenige Ausnahmen keine Sperrklauseln mehr. In Nordrhein-Westfalen hatte das Landesverfassungsgericht 1999 die bis dahin geltende Sperrklausel von fünf Prozent gestrichen. Räte und Kreistage werden in NRW wieder im Jahr 2020 gewählt.

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