Amtsgericht Siegburg Verhandlung gegen Königswinterer Hausverwalter muss vertagt werden

SIEGBURG · Erneut musste sich am Freitag der ehemalige Hausverwalter aus Königswinter, dem etliche Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) vorwerfen, Treuhandkonten bei der Sparkasse KölnBonn nicht ordnungsgemäß verwaltet zu haben, vor dem Siegburger Amtsgericht verantworten.

Konkret wollte eine Sankt Augustiner WEG am Wachholderweg, die bereits einen Arrestbeschluss gegen den 65-Jährigen erwirkt hatte, (der GA berichtete), nun einen vollstreckbaren Zahlungstitel in der Hauptsache zugesprochen bekommen. Die Forderungen der WEG gegen den Hausverwalter belaufen sich auf rund 167.000 Euro.

Wie zuletzt bei ähnlichen Gerichtsterminen, erschien der 65-Jährige nicht: Er hatte er sich krank gemeldet, weshalb der Richter die Entscheidung über den Antrag auf den 11. April vertagte. Gleichwohl gab die Verhandlung einen Vorgeschmack darauf, wie schwierig die Aufklärung des komplexen Falles werden dürfte. Die Bonner Staatsanwaltschaft ermittelt bekanntlich gegen den Hausverwalter wegen des Verdachts der Untreue und Urkundenfälschung.

Rainer Stoffel, dessen Verwaltungsfirma die WEG am Wachholderweg aus dem etwa 2500 Wohnungen zählenden Kundenstamm des 65-Jährigen übernommen hatte, war bereits vor Beginn skeptisch: "Ich glaube nicht, dass er kommt." So kam es denn auch, wenngleich der 65-Jährige dieses Mal konkrete Gründe geltend machte. Laut Richter hatte er am Tag zuvor ein ärztliches Attest gefaxt, "dass er sich nicht mehr bewegen kann".

Dem Vernehmen nach soll der Mann zuckerkrank sein. Für den Richter reichte das Fax nicht, um von einer Verhandlungsunfähigkeit auszugehen: Daher räumte er dem Erkrankten eine zehntägige Frist "zur Vorlage des Originalattestes" ein. Zudem solle sich sein Arzt klar ausdrücken, "was mit Immobilität gemeint ist". Etwa wolle er wissen, ob der 65-Jährige in einem Taxi zur Verhandlung kommen könne.

Aber auch Stoffel und sein Rechtsanwalt Thomas Höhner müssen nachbessern. So riet der Richter dem Juristen, sich an die Staatsanwaltschaft zu wenden, um Einsichten in die Sparbücher zu bekommen. In dem Zusammenhang geht es darum zu konkretisieren, ob und in welcher Höhe Rücklagen der WEG veruntreut wurden.

Von der Sparkasse seien keine Informationen zu erwarten, betonte Stoffel: "Die blocken total ab." Zudem stellt sich noch ein weiteres Problem: Viele Sparbücher lassen sich aus seiner Sicht nicht mehr zuordnen, da diese in den allermeisten Fällen auf den Hausverwalter selber ohne Treuhandvermerk zugunsten einer WEG ausgestellt worden seien.

So kennt Stoffel ein Sparbuch über 37.000 Euro, das offensichtlich eigenmächtig mit Tipp-Ex und Schreibmaschine auf drei WEGs geschlüsselt wurde, auch auf die WEG am Wachholderweg. Es gibt daher für Rainer Stoffel viele Anzeichen dafür, "dass der 65-Jährige den Überblick verloren hat". Daher will sich Stoffel bei der Forderungshöhe über 167.000 Euro an dem von dem Beschuldigten selbst bestätigten Jahresabschluss von 2012 orientieren. Damit gab sich der Richter nicht zufrieden. Er verlangte für die Ausstellung eines Titels Belege dafür, "dass diese Summe 2013 zumindest nicht niedriger geworden ist".

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