Prozess vor dem Siegburger Amtsgericht Streit um die Kilometerzahl auf dem Tacho

Siegburg · Richter Ulrich Wilbrand sah den Angeklagten, und sogleich fiel ihm ein, den 52-jährigen Mann schon mal gesehen zu haben. Die Erinnerung kam schnell: Der im Nahen Osten geborene Arbeitslose war schon mal wegen Geldfälschung angeklagt und zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden.

 Der Verkäufer muss 500 Euro zahlen.

Der Verkäufer muss 500 Euro zahlen.

Foto: Symbolfoto: dpa

Nicht das einzige Mal, dass er vor Gericht stand, insgesamt neunmal schon war er aufgefallen. Nun war er angeklagt wegen Betruges. Und zwar hatte er im Herbst des vergangenen Jahres einem 22-Jährigen ein altes Auto verkauft. Das japanische Auto war so um 1996 herum gebaut worden und hatte reichlich Kilometer auf dem Tacho.

Der Vorbesitzer hatte es im Internet mit mehr als 200.000 Kilometern Fahrleistung angeboten. Zum einen bezeugte der Vorbesitzer das im Prozess, zum Anderen konnte es sogar durch ein Gutachten des Tüv vom Oktober 2013 belegt werden. Damals hatten die Tüv-Experten eine Fahrleistung von 253.000 Kilometern bescheinigt, weil der Tachometer dieses auch anzeigte.

Das Messinstrument hatte aber zwischenzeitlich den Geist aufgegeben. Der Käufer indes nicht, dem war nämlich aufgefallen, dass da etwas nicht stimmte. Wie auch immer, ein Kaufvertrag zwischen den beiden Parteien ließ nicht einwandfrei erkennen, ob unter "Kilometerstand" 168.000 oder 268.000 Kilometer geschrieben waren.

Nun wollte der Käufer dieses Autos im Prinzip den Kaufpreis von 1750 Euro gegen Rückgabe des Autos zurückhaben. So musste Richter Wilbrand ermitteln, wie hoch denn überhaupt der Schaden sein könnte, den der Käufer erlitten haben könnte. Weil der Verkäufer dem jungen Mann noch einen Satz hochwertiger Felgen mit Reifen zum Auto dazugegeben hatte, kam Wilbrand letztlich zu dem Schluss, bei Rückzahlung von 500 Euro vom Verkäufer an den Käufer sei die Sache vom Tisch.

Dem konnten dann auch Verteidigung und Staatsanwaltschaft folgen. Und so kommt der Angeklagte mit fünf monatlichen Raten a 100 Euro glimpflich davon.

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