Streit um Besoldung des Siegburger Bürgermeisters Stadt: Für Huhns Besoldung ist der Zensus nicht maßgeblich

SIEGBURG · Bei der Eingruppierung des Bürgermeisters hält sich Siegburg an die Fortschreibung der Volkszählung von 1987.

Bei der Besoldung von Bürgermeister Franz Huhn beruft sich die Stadt Siegburg auf Landesrecht und eine Einschätzung des Städte- und Gemeindebundes. Das erklärte gestern der Erste Beigeordnete Ralf Reudenbach, der die Rechtsauffassung der Stadt zur Eingruppierung des Bürgermeisters in die Besoldungsgruppe B 6 zum Januar 2014 darstellte.

Wie berichtet, überprüfen der Rhein-Sieg-Kreis und die Bezirksregierung diesen Vorgang. Bürgermeister steigen in B 6 auf, wenn ihre Stadt mehr als 40 000 Einwohner hat. Das bedeutet einen Verdienst von rund 8300 Euro brutto im Monat, das sind etwa 400 Euro brutto mehr als in B 5. Siegburg hat nach den Zahlen des Statistisches Landesamtes IT.NRW auf Grundlage des Zensus 2011 aber keine 40 000 Einwohner. Demnach waren es zum Stichtag 30. Juni 2013 39 173 Einwohner. Als der Rat im Dezember 2013 die Höhergruppierung des Bürgermeisters beschloss, legte die Verwaltung die Zahl 40 173 zugrunde - ebenfalls mit Stichtag 30. Juni 2013 und ebenfalls unter Berufung auf IT.NRW. Dieser höhere Wert ist die Fortschreibung der Volkszählung 1987, die bis 2013 noch regelmäßig aktualisiert wurde.

Die in NRW gültige Kommunalbesoldungsverordnung nenne in der aktuellen Fassung ausdrücklich die Zahl der Volkszählung - und eben nicht die des Zensus - als anzuwendende Größe, betonte Reudenbach. Demnach sei zum Zeitpunkt der Ratsentscheidung die Marke von 40 000 Einwohnern überschritten gewesen; so sei es heute noch. "Daraus ergibt als Rechtsfolge die Besoldung des Bürgermeisters nach B 6", so der Beigeordnete.

Die Stadt habe sich beim Städte- und Gemeindebund rückversichert: "Dort wurde unsere rechtliche Auffassung mehrfach bestätigt." Der Städte- und Gemeindebund selbst will sich nicht öffentlichzum konkreten Fall äußern. Aus einem Schreiben an die Stadt geht aber hervor, dass "auf die fortgeschriebenen Zahlen der Volkszählung abzustellen ist".Ein Bürger hat dieses Vorgehen durch eine Eingabe beim Kreis in Frage gestellt und auf die Zahlen verwiesen, die auf dem Zensus 2011 basieren. Der Kreis schaltete die Bezirksregierung ein und wartet auf deren Stellungnahme.

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