Haushaltssperre Siegburg zieht die Notbremse

SIEGBURG · Die Stadt hat mit sofortiger Wirkung eine Haushaltssperre verhängt. Die Gewerbesteuereinnahmen sind bisher zu niedrig.

 Ab sofort ist Sparen angesagt im Siegburger Rathaus - bis Ende des Jahres gilt eine Haushaltssperre.

Ab sofort ist Sparen angesagt im Siegburger Rathaus - bis Ende des Jahres gilt eine Haushaltssperre.

Foto: Holger Arndt

Die Stadt Siegburg tritt auf die Sparbremse. Mit sofortiger Wirkung hat Kämmerer Andreas Mast am Donnerstag eine Haushaltssperre verhängt, die bis Ende des Jahres gilt. In einer Mitteilung begründete die Verwaltung den Schritt am Freitag damit, dass sie weniger Einnahmen durch Gewerbesteuer erwarte als ursprünglich angesetzt. Derzeit fehlten rund sieben Millionen Euro, außerdem 1,8 Millionen Euro aus Schlüsselzuweisungen des Landes.

Ab sofort dürfe die Stadt also nur noch Ausgaben leisten, zu denen sie rechtlich verpflichtet ist, heißt es. "Alle freiwilligen Leistungen können damit nicht mehr gewährt werden." Das bedeutet für die einzelnen Fachbereiche im Rathaus, dass sie ihre gesamte Planung auf den Prüfstand stellen und neu genehmigen lassen müssen.

"Was nicht in trockenen Tüchern ist, wird nicht stattfinden", sagte Siegburgs Bürgermeister Franz Huhn auf Anfrage. Davon voraussichtlich nicht betroffen seien allerdings die weiteren Feierlichkeiten zum 950. Stadtjubiläum. Zu festen Verträgen müsse und werde die Verwaltung stehen.

In anderer Hinsicht hat die Haushaltssperre schon konkrete Folgen: "Unseren Tiefbauingenieur, der einen anderen Job gefunden hat, können wir jetzt erst mal nicht ersetzen", berichtete Huhn. Denn auch Neueinstellungen und Beförderungen sind während der Haushaltssperre nicht möglich. Weitere mögliche Folgen vermochte der Bürgermeister noch nicht abzusehen.

Mit kurzfristigen Einsparungen rechnet er nicht: "Ich glaube nicht, dass das im laufenden Jahr noch größere Auswirkungen haben wird." Vielmehr sei die Haushaltssperre eine "Sicherheitsmaßnahme", so Huhn: "Sozusagen ein Hinweis an den Rat, bei dem ja die Etathoheit liegt, beim Erstellen des neuen Haushaltsplans Maß zu halten." Die "Notbremse" sei unvermeidbar.

Zum einen, führt die Verwaltung dazu aus, sei die Gewerbesteuer bisher "erheblich hinter den geplanten Erträgen zurück" geblieben: Sieben Millionen Euro fehlten derzeit noch, um den Planansatz von 32,6 Millionen für 2014 zu erreichen. Bis Ende Mai scheinen die Steuereinnahmen demnach gestiegen zu sein, während sie im Juni stagniert hätten und im Juli erstmals rückläufig gewesen seien.

Die Einnahmen aus Gewerbesteuer machten bis zu 30 Prozent des gesamten Haushaltsvolumens aus und unterlägen starken Schwankungen: Nachdem sie 2009 bei nur 17,4 Millionen Euro lagen, gab es 2012 das Rekordergebnis von 39,8 Millionen Euro.

"Es kann auch sein, dass die Steuern 2015 wieder sprudeln", sagte Franz Huhn, "aber das können wir nicht voraussehen und müssen deshalb vorsichtig wirtschaften." Zusätzlich fehlen der Stadt laut Auskunft des Kämmerers 1,8 Millionen Euro, die aus Schlüsselzuweisungen des Landes erwartet worden waren.

Hier wirkten sich neue Verteilungsregelungen sowie die sich aus dem Zensus 2011 ergebende niedrigere Einwohnerzahl - dagegen hat die Stadt bereits geklagt - negativ aus. Die Siegburger Verwaltung weist darauf hin, dass "alle Städte das Problem (haben), dass die Ausstattung mit Finanzmitteln durch das Land unzureichend ist".

Der Kreis ist bei einer Haushaltssperre einer Kommune zunächst außen vor. "Nur wenn es um einen Nachtragshaushalt geht, kommen wir ins Spiel", erklärte Sprecherin Katja Eschmann.

Kommunale Aufgaben

Zu den Pflichtaufgaben einer Stadt oder Gemeinde gehören einerseits staatlich übertragene wie Ordnungsrecht, Unterhaltssicherung oder Gesundheitsdienst und andererseits Selbstverwaltungsangelegenheiten wie ÖPNV, Abfallwirtschaft, Sozial- und Jugendhilfe, Brandschutz, Denkmalschutz sowie Kindertagesförderung. Freiwillige Aufgaben hingegen stellt sich jede Kommune selbst. Zu ihnen gehören zum Beispiel Beratungsstellen, Museen, Bibliotheken, Jugendeinrichtungen, Sportplätze, Freibäder und andere Freizeitangebote. Von finanziellen Einschränkungen sind diese als erste betroffen.

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