Erster Prozesstag Schlug verurteilter Vergewaltiger erneut zu?

RHEIN-SIEG-KREIS/BONN · Obwohl der Mann auf der Anklagebank vor der Bonner Jugendschutzkammer als mehrfach verurteilter Sexualstraftäter unter Führungsaufsicht und Beobachtung der Polizei stand, soll sich der 48-Jährige aus dem Rhein-Sieg-Kreis am 10. April an einer 15-jährigen Schülerin vergriffen haben.

Und obwohl ihm vom Gericht ein absolutes Alkoholverbot erteilt worden war, weil er betrunken zu Straftaten neigt, trank er regelmäßig und viel und soll am 12. April überdies einer Bekannten im Rollstuhl die Handtasche geraubt haben. Doch am ersten Prozesstag präsentierte er gestern seine eigene Version der Geschehnisse.

Die Anklage wirft dem Mann nicht nur versuchte Vergewaltigung der Minderjährigen mit Körperverletzung und Raub zum Nachteil des 51-jährigen Behinderten vor, sondern auch Verstöße gegen die Weisungen der Führungsaufsicht, sprich Alkoholkonsum. Denn die Polizei erwischte den Mann, der 22 Vorstrafen hat, auch noch vier Mal alkoholisiert - beim Kaufhausdiebstahl, bei einem handfesten Streit und beim Schwarzfahren.

Die Schülerin soll er in Siegburg am Bahnhof angesprochen und unter einem Vorwand in seine Wohnung gelockt haben: Wenn sie ihre Unterschrift unter eine Aussage setze, gebe er ihr 100 Euro. Sie folgte ihm in seine Wohnung, wo er laut Anklage für die 100 Euro von ihr Sex haben wollte. Und als sie ablehnte, begann er sie laut Anklage mit Gewalt auszuziehen und fasste sie so hart an, dass sie nicht nur Verletzungen am Hals erlitt, sondern auch im Intimbereich.

Erst als sie nicht aufhörte sich zu wehren, ließ er sie laut Anklage gehen mit den Worten: "Das bleibt aber unser Geheimnis." Zwei Tage später soll er bei der 51-Jährigen, die er gut kannte, gewesen sein und mit ihr getrunken haben. Und als sich die Gelegenheit bot, soll er ihr die Tasche mit Gewalt aus dem Rollstuhl gezogen haben. Nun vor Gericht behauptete er, der Sex mit dem Mädchen sei einvernehmlich geschehen. Sie sei nur sauer gewesen, weil er sie nicht bezahlt habe. Diese Version präsentierte der 48-Jährige nun erstmals, bisher hatte er behauptet, es sei gar nichts passiert.

"Warum kommen Sie mit der Geschichte erst jetzt?", fragte ihn Kammervorsitzender Wolfgang Schmitz-Justen. Und hielt ihm vor: "Was glauben Sie, sagt wohl der Gesetzgeber dazu, wenn Sie Minderjährigen Geld für Sex anbieten? Auch das ist sexueller Missbrauch."

Und noch etwas wird dem Mann vorgehalten: Auch im Vergewaltigungsprozess 2007 hatte er vor seinem Geständnis behauptet, das Opfer habe freiwillig mitgemacht. Dazu erklärte er nun: Das sei auch so gewesen. Er habe nur auf Rat seines Anwalts gestanden, um eine mildere Strafe zu bekommen. Damals war er zu drei Jahren und acht Monaten verurteilt worden.

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